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FDP-Vorschlag: Gas-Sparbonus für Hartz-IV-Empfänger

FDP-Vorschlag: Gas-Sparbonus für Hartz-IV-Empfänger

Quelle: Gettyimages.ru © Olena Siemer / EyeEmSymbolbild: FDP-Vorschlag – beim Heizen sparen, finanziell profitieren.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz-IV-Empfänger genannt, werden die Heizkosten in der Regel vollständig vom Jobcenter übernommen, dabei orientiert sich das zuständige Amt an dem bundesweiten Heizspiegel.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler (FDP) teilte nun dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) seine persönliche Sicht in Bezug auf vermeintlich existierende Probleme in dieser Gesellschaftsgruppe mit. Das RND zitiert den Politiker mit seiner Einschätzung:

“Die deutlich gestiegenen Preise sind für viele Menschen der wichtigste Anreiz, um Gas einzusparen. Wer jedoch Arbeitslosengeld II bezieht, hat diesen Anreiz nicht, da die Kosten in der Regel vollständig vom Jobcenter übernommen werden.”

Daher schlage der Politiker vor, dass in der kommenden Heizsaison “die ALG-II-Empfänger künftig finanziell an den eingesparten Heizkosten beteiligt werden”, so Köhler gegenüber dem RND. Genauere Details seiner Idee lauten in dem RND-Artikel:

“Wer weniger Gas verbraucht als in den Vorjahren, würde dann einen Großteil der dadurch eingesparten Heizkosten ausgezahlt bekommen. Somit würde sich sparsames Heizen nicht nur beim Gasverbrauch, sondern auch unmittelbar auf dem Konto der ALG-II-Empfänger bemerkbar machen.”

Köhler, als Fraktionsvize sowohl für Energiepolitik als auch für Soziales zuständig, erkennt in seinem Vorschlag eine “Finanzspritze ohne zusätzliche Kosten für die Steuerzahler”. Der Politiker wörtlich:

“Im Gegenteil, denn auch der Staat würde schließlich davon profitieren, wenn ein Teil des eingesparten Geldes in seiner Kasse verbliebe.”

Laut Koalitionsvertrag will die Ampelkoalition zum 1. Januar 2023 Hartz-IV-Bezüge in ein sogenanntes Bürgergeld umwandeln. Dabei wird noch final um die Höhe des kommenden Regelsatzes, wie auch die zukünftigen Berechnungsmodi zwischen FDP und SPD gestritten. Eine anvisierte Veränderung lehnt die FDP weiterhin ab. Jens Teutrine, Vorsitzender der Jungen Gruppe der FDP-Bundestagsfraktion, wird vom RND mit den Worten zitiert:

“Eine Änderung der Berechnungsmethode der Regelsätze ist aus Sicht der FDP unnötig – und könnte unkalkulierbare Kosten verursachen.”

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Die FDP will demgegenüber zukünftig erreichen, dass “Hartz-IV-Empfänger und ‑Empfängerinnen, die arbeiten, mehr von dem dazuverdienten Geld behalten dürfen”, so die Darlegungen im RND-Artikel. Um den Problemen durch die Inflation zu begegnen, sieht die FDP auch Einmalzahlungen als geeignetes Mittel an.

Die jüngste Aussage der SPD-Politikerin Sawsan Chebli zum Thema der sich dynamisierenden Diskussionen zu Ängsten und Sorgen in der Gesellschaft hinsichtlich sich anbahnender Heizkosten und genereller Preissteigerungen im Land, wird aktuell in den sozialen Medien kontrovers diskutiert. So ließ Chebli in einem Twitter-Beitrag wissen:

“Es braut sich da draußen was zusammen. Ich mache mir große Sorgen um dieses Land und um das, was in der nächsten Zeit noch auf uns zukommt. Die Wortführer der Rechten und die Lauten unter ihnen zündeln derzeit sehr stark – und sie tun es so lange, bis es brennt.”

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Der Paritätische Gesamtverband zeigte sich unterdessen laut dem RND verärgert über die geplante Umlage für Erdgas und forderte stattdessen eine Übergewinnsteuer für Krisengewinner. “Es kann nicht angehen, dass Krisengewinner nunmehr auch noch von jedem Einkaufsrisiko freigestellt werden”, so der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider.

Stattdessen forderte Schneider eine Übergewinnsteuer für Unternehmen, “die mit Krieg und Krisen außergewöhnlich hohe Erträge erwirtschaftet haben und weiter erwirtschaften”. Die Einnahmen einer solchen Steuer sollten dafür verwendet werden, um einkommensschwächere Haushalte “in diesem teuren Herbst und Winter zu unterstützen”.

Die FDP lehnt laut der Deutschen Presse Agentur aktuell eine Übergewinnsteuer ab, unter anderem “weil sie nicht passgenau anzuwenden sei”.

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