Für Bezieher von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz-IV-Empfänger genannt, werden die Heizkosten in der Regel vollständig vom Jobcenter übernommen, dabei orientiert sich das zuständige Amt an dem bundesweiten Heizspiegel.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler (FDP) teilte nun dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) seine persönliche Sicht in Bezug auf vermeintlich existierende Probleme in dieser Gesellschaftsgruppe mit. Das RND zitiert den Politiker mit seiner Einschätzung:
“Die deutlich gestiegenen Preise sind für viele Menschen der wichtigste Anreiz, um Gas einzusparen. Wer jedoch Arbeitslosengeld II bezieht, hat diesen Anreiz nicht, da die Kosten in der Regel vollständig vom Jobcenter übernommen werden.”
Daher schlage der Politiker vor, dass in der kommenden Heizsaison “die ALG-II-Empfänger künftig finanziell an den eingesparten Heizkosten beteiligt werden”, so Köhler gegenüber dem RND. Genauere Details seiner Idee lauten in dem RND-Artikel:
“Wer weniger Gas verbraucht als in den Vorjahren, würde dann einen Großteil der dadurch eingesparten Heizkosten ausgezahlt bekommen. Somit würde sich sparsames Heizen nicht nur beim Gasverbrauch, sondern auch unmittelbar auf dem Konto der ALG-II-Empfänger bemerkbar machen.”
Köhler, als Fraktionsvize sowohl für Energiepolitik als auch für Soziales zuständig, erkennt in seinem Vorschlag eine “Finanzspritze ohne zusätzliche Kosten für die Steuerzahler”. Der Politiker wörtlich:
“Im Gegenteil, denn auch der Staat würde schließlich davon profitieren, wenn ein Teil des eingesparten Geldes in seiner Kasse verbliebe.”
Laut Koalitionsvertrag will die Ampelkoalition zum 1. Januar 2023 Hartz-IV-Bezüge in ein sogenanntes Bürgergeld umwandeln. Dabei wird noch final um die Höhe des kommenden Regelsatzes, wie auch die zukünftigen Berechnungsmodi zwischen FDP und SPD gestritten. Eine anvisierte Veränderung lehnt die FDP weiterhin ab. Jens Teutrine, Vorsitzender der Jungen Gruppe der FDP-Bundestagsfraktion, wird vom RND mit den Worten zitiert:
“Eine Änderung der Berechnungsmethode der Regelsätze ist aus Sicht der FDP unnötig – und könnte unkalkulierbare Kosten verursachen.”