Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Bernd Elmenthaler Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Der Streit um die mutmaßlich unrechtmäßige Vergabe von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs (SPD) Impfkampagne “Ich schütze mich!” könnte womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Nach Informationen der Welt kündigten Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch an, im Rahmen eines Organstreitverfahrens von dem höchsten deutschen Gericht klären lassen zu wollen, ob das Ministerium die Rechte der Opposition verletzt. Konkret kritisierte die Union, dass das Bundesgesundheitsministerium diesbezüglich sämtliche relevanten Dokumente mit einer hohen Geheimhaltungsstufe versehen hat.
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Oppositionspolitikern zufolge liegt der Verdacht nahe, dass Lauterbachs Ministerium im Herbst 2022 an den gesetzlichen Bestimmungen vorbei die eng mit der SPD verbandelte Agentur “BrinkertLück” mit der 600.000 Euro teuren Kampagne beauftragt hat. Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch bereits einen Vertrag mit der Agentur “Scholz & Friends”. Das Ministerium behauptete, dass es “BrinkertLück” rechtmäßig einen Unterauftrag erteilt habe – angeblich mit der Zustimmung von “Scholz & Friends”. Die Agentur “Scholz & Friends” bestreitet dies jedoch, und belegen konnte das Ministerium seine Behauptung bisher auch nicht.
Am Mittwoch hatte das Gesundheitsministerium bei einem Termin in einem abhörsicheren Saal und im Beisein eines Vertreters von “BrinkertLück” die Offenlegung aller bekannten Dokumente zugesagt. Allerdings wurden laut Welt auch bei diesem Treffen keine Belege für die Rechtmäßigkeit der Vergabe vorgelegt. Stattdessen hätten sich erneut Widersprüche zwischen dem Ministerium und den beiden Agenturen ergeben. “Scholz & Friends” blieb bei seiner Darstellung, der Beauftragung eines Konkurrenten zu keinem Zeitpunkt zugestimmt zu haben.
Auf eine schriftliche Anfrage der AfD habe das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass eine schriftliche Leistungsvorlage existiere, die Lauterbach “mitgezeichnet” habe. Vorgelegt wurde diese allerdings nicht. Das Ministerium erklärte auch nicht, warum die Dokumente als “VS – vertraulich” eingestuft sind. Nach Auffassung von Oppositionspolitikern ist die Geheimschutzordnung des Bundestags ausschließlich für besondere Verschlusssachen wie Spionageverdachtsfälle oder Informationen über extremistische und terroristische Organisationen vorgesehen.
Die Ampel-Koalition lehnte es jedoch ohne weitere Begründung ab, die Dokumente auf ein übliches Niveau herabzustufen. Die Union erwägt deshalb, mithilfe des Bundesverfassungsgerichts eine Herabstufung der Dokumente zu erreichen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, sagte:
“Die Widersprüche in den Ausflüchten des BMG sind mittlerweile so offensichtlich, dass klar ist: Mindestens ein Beteiligter sagt die Unwahrheit. Immer klarer deutet sich an, dass die 600.000 Euro schwere Impfkampagne mehr oder weniger freihändig vergeben wurde – ausschließlich mündlich, an den Verträgen und am Vergaberecht vorbei, an eine SPD-nahe Agentur.”
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Der Linken-Abgeordnete Sören Pellman hatte Lauterbachs Ministerium bereits zuvor mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gedroht. Ates Gürpinar, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion, erklärte gegenüber der Welt , nicht “jeder noch so kleine Vorgang” dürfe als vertraulich eingestuft werden. Vielmehr müsse nun “lückenlos und transparent” aufgeklärt werden:
“Das Agieren des Ministeriums bei der Vergabe war maximal unprofessionell, der Führungsstil ist nur peinlich.”
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