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Französischer Ex-Präsident Sarkozy verliert Berufungsverfahren

Französischer Ex-Präsident Sarkozy verliert Berufungsverfahren

Quelle: AFP © Bertrand GuayDer ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy verlässt das Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung in seinem Berufungsverfahren in einem Korruptionsfall am 17. Mai 2023 im Pariser Gerichtsgebäude.

Das Pariser Berufungsgericht hat die Verurteilung des ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Korruption und Bestechung bestätigt. Im Jahr 2021 war er zu drei Jahren Haft verurteilt worden, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Der 68-Jährige, der Frankreich in den Jahren 2007 bis 2012 führte, war nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in mehrere Justizskandale verwickelt. In dem am Mittwoch verhandelten Fall ging es um die Bestechung eines Richters und die Einflussnahme, um Zugang zu privilegierten Informationen über eine Untersuchung von Sarkozys Wahlkampffinanzen zu erhalten.

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Die französischen Strafverfolgungsbehörden hörten zwei offizielle Telefonleitungen Sarkozys ab und entdeckten eine dritte, geheime Leitung, über die er mit seinem ehemaligen Anwalt Thierry Herzog kommunizierte. Weitere Ermittlungen brachten ans Licht, was die Staatsanwälte einen “Korruptionspakt” nannten.

Dem Richter Gilbert Azibert wurde eine Stelle in Monaco als Gegenleistung dafür angeboten, dass er Sarkozy in dem Verfahren bezüglich der angeblich illegalen Spenden der L’Oreal-Erbin Liliane Bettencourt unterstützte. Die Staatsanwaltschaft forderte für alle drei Angeklagten die gleiche Haftstrafe.

Während der Berufungsverhandlungen, die im Dezember letzten Jahres begannen, stritt Sarkozy jegliches Fehlverhalten ab. Die Aufzeichnungen seiner Gespräche mit Herzog wurden zum ersten Mal vor Gericht abgespielt.

Die ursprüngliche Verurteilung erlaubte es Sarkozy, seine Strafe zu Hause zu verbüßen, wobei er mit einer elektronischen Fußfessel überwacht wurde.

In einem separaten Verfahren wurde Sarkozy im Jahr 2021 zu einer einjährigen Haftstrafe wegen Verstoßes gegen die Vorschriften zur Wahlkampffinanzierung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, für seine gescheiterte Wiederwahlkampagne 2012 fast das Doppelte des nach französischem Recht zulässigen Betrags ausgegeben und eine befreundete PR-Firma beauftragt zu haben, um das Fehlverhalten zu vertuschen.

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