Fristlose Kündigung wegen zehn Minuten Kaffeepause ist rechtmäßig
04.05.2023
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Quelle: Legion-media.ru Symbolbild.
Das Landgericht Hamm gab einem Arbeitgeber recht, der eine Reinigungskraft fristlos entlassen hatte. Diese hatte eine zehnminütige Kaffeepause gemacht, ohne sich zuvor auszustempeln.
Die heute 64-jährige Reinigungskraft hatte am 8. Oktober 2021 um 7:20 Uhr ihre Arbeit begonnen. Um 11:05 Uhr machte sie Feierabend. Die Frau erfüllte damit offiziell genau die Arbeitszeit, die ihr vorgegeben wurde.