Eigentlich sind die ersten Umschläge der Gasumlage bereits ab September möglich. Doch wie aus einem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, sollen die ersten Abschlagszahlungen auf Ende Oktober verschoben werden. Wie es laut Entwurf heißt, sollen die Abschlagszahlungen “nicht vor dem 31. Oktober 2022 fällig” werden. Im Entwurf heißt es weiter:
“Etwaig entstehender Finanzierungsbedarf der Gasimporteure durch die Verschiebung der Fälligkeit ist grundsätzlich von diesen selbst zu tragen.”
Sofern die Unternehmen zusätzliche “Finanzinstrumente” in Anspruch nehmen, werde der Bund bei Vorlage der rechtlichen Voraussetzungen “erforderliche Maßnahmen ergreifen”.