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Genehmigung von Lufthansa-Hilfen während Coronakrise verstieß gegen EU-Recht

Genehmigung von Lufthansa-Hilfen während Coronakrise verstieß gegen EU-Recht

Quelle: Legion-media.ru Symbolbild: Ein Airbus A320-200 der Lufthansa am Flughafen Franz Josef Strauss in München. Aufnahme vom 8. Mai 2023.

Nach Ansicht des EU-Gerichts hätte die EU-Kommission die milliardenschweren Hilfen der deutschen Bundesregierung für die Lufthansa während der Coronakrise nicht genehmigen dürfen. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.

Die Reisebeschränkungen während der Coronakrise hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die deutsche Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket.

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Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt am Main und München an die Konkurrenz abzugeben.

Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro und ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.

Das Gericht gab ihnen teilweise recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass sich die Lufthansa die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Zum anderen habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

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