Nicaragua hat Deutschland wegen Beihilfe zum Genozid vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagt. Israel geht mit äußerster Brutalität gegen die Menschen in Gaza vor. Das Land beruft sich nach einem Anschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 auf das Recht auf Selbstverteidigung. Deutschland folgt der Argumentation, obwohl es sich bei dem Terroranschlag nicht um einen äußeren Angriff auf den Staat Israel, sondern um einen Akt des inländischen Widerstands handelte. Israel hält palästinensische Gebiete illegal besetzt. Mit der Begründung des Rechts auf Selbstverteidigung zerstört Israel in Gaza zivile Infrastruktur, setzt Hunger als Waffe ein und hat inzwischen mehr als 33.000 Menschen getötet, der Großteil davon Frauen und Kinder. Deutschland liefert Israel Waffen und bekennt sich zu einer bedingunglosen Solidarität. In den Jahren 2022 und 2023 war Deutschland für knapp die Hälfte aller Waffenimporte Israels verantwortlich.
Deutschland ist daher nun wegen Beihilfe zu Völkermord vor dem höchsten UN-Gericht angeklagt. Das offizielle Deutschland lässt dieser bedrückende Umstand weitgehend kalt. Die großen deutschen Medien wiegeln ab. Die Tagesschau meint allem Anschein nach, der Hinweis, Nicaragua sei ein autoritär geführtes Land, reiche zur Entkräftung der Vorwürfe. Der Tagesspiegel lässt einen Experten zu Wort kommen, der eine Verbindung zu Russland behauptet und darin die eigentliche Motivation für die Klage Nicaraguas sieht. Das Auswärtige Amt meldet auf X, Deutschland könne gar nicht gegen das Völkerrecht verstoßen, weil sich Deutschland für das Völkerrecht einsetze. Nachrichten aus dem Land der Dichter und Denker.
Heute beginnt die Anhörung vor dem #IGH im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland. Wir setzen uns für das Völkerrecht ein & unterstützen den IGH. Auch deswegen weisen wir Vorwürfe zurück, Deutschland könnte gegen die Völkermordkonvention oder humanitäres Völkerrecht verstoßen. 1/2
— Auswärtiges Amt (@AuswaertigesAmt) April 8, 2024
verstoßen, weil sich Deutschland für das Völkerrecht einsetzt.
In ihrer Rede vor dem höchsten UN-Gericht trägt die deutsche Diplomatin Tania Freiin von Uslar-Gleichen wenig an Substanz und vor allem wenig an Entlastendem vor. Sie wiederholt im Kern, Deutschland würde sich zum Völkerrecht bekennen. Zudem habe Israel das Recht auf Selbstverteidigung. Ohne dem Urteil des Gerichts vorgreifen zu wollen, ist festzuhalten, dass Deutschland keine entlastenden Argumente vorgetragen hat.