Beim RBB kehrt keine Ruhe ein. Die frühere Juristische Direktorin des Senders, Susann Lange, ist vor dem Arbeitsgericht Berlin mit der Klage gegen ihre Kündigung gescheitert (Az. 22 Ca 13070/22), wie die FAZ am Mittwoch berichtet. Der RBB hatte Lange Anfang Dezember 2022 außerordentlich gekündigt und erklärt, das Dienstverhältnis sei wegen des im Dienstvertrag enthaltenen “Ruhegelds” nichtig. Zudem habe Lange sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz schon vor dessen Beginn gewähren lassen.
Das Gericht erklärte den Dienstvertrag wegen der Ruhegeldregelung für sittenwidrig und nichtig. Lange hätte daraus bis zum Renteneintritt Anspruch auf mehr als 1,8 Millionen Euro gehabt – ohne Gegenleistung. Das Gericht verurteilte Susann Lange zudem dazu, 8.500 Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Diese Summe entspricht der an sie ausgezahlten ARD-Zulage. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich.