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Gerichtsurteil: “Letzte-Generation” nun offiziell kriminelle Vereinigung

Gerichtsurteil: "Letzte-Generation" nun offiziell kriminelle Vereinigung

Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Gericht erkennt durch die nachweislich schädigenden Aktionen der Klima-Apokalyptiker, den “Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Aktivisten der Letzten Generation”, eindeutige und zu kritisierende Tendenzen. So heißt es bei n-tv:

“Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts.”

Das Gericht behandelte zuvor zehn Beschwerden von Klimaaktivisten, die gegen die vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und damit verbundene Beschlagnahme von Gegenständen und elektronischen Geräten klagten. Die Razzia, medial mehrheitlich als überflüssig und “peinlich” kritisiert, fand im Juni dieses Jahres statt. Um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden, muss laut Gerichtsbeschluss “das Begehen von Straftaten nicht der Hauptzweck sein – es genügt, wenn dies einer von mehreren Zwecken ist”. Weiter heißt es laut Mediendarlegungen:

“Im Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.”

Die im Sommer eingeleiteten Durchsuchungsbeschlüsse wären laut dem Landgericht rechtmäßig, da “mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen”, generell nicht “von einer Geringfügigkeit der Straftaten” auszugehen sei. Das Gericht betonte:

“Der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel wird verletzt, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen.” 

Dabei hob das Gericht explizit hervor, dass Straftaten generell “kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien”, sondern laut Urteil “Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien”. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.

Das Urteil fällt in den anvisierten Prozess interner Umstrukturierungen bei der “Letzten Generation”. So hatte das Führungsteam in einem internen Video-Call ihren Mitgliedern bekannt gegeben, “zukünftig etwa öffentliche Auftritte von Politikern als Bühne für ihren Protest instrumentalisieren zu wollen, so der MDR berichtend, deren Investigativ-Redaktion das diesbezügliche Strategiepapier vorliegen soll.

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