Coronavirus

Gesundheitsministerium: Millionenteure fehlerhafte Fakten-Booster-Kampagne wird offline genommen

Gesundheitsministerium: Millionenteure fehlerhafte Fakten-Booster-Kampagne wird offline genommen

Screenshot vom 18. September 2022: BMG – zusammengegencorona.de

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wie auch der amtierende Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) selbst sehen weiterhin eine Notwendigkeit, auch im dritten Corona-Jahr Millionen Euro in diesbezügliche Informationskampagnen zu investieren. Die jüngste mehrteilige Serie trägt den Namen “Fakten-Booster” und kostete die Steuerzahler nach Angaben des BMG insgesamt 5.144.820,98 Euro. Veröffentlicht wurde die Kampagne über Anzeigen in “den Wochenendausgaben der regionalen Tageszeitungen, in Anzeigenblättern und in türkischen Zeitungen”, so lautet die Antwort auf der Seite FragDenStaat. Zudem werden auch Spots im Hörfunk geschaltet.

Aufmerksamen Beobachtern, wie dem Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring und Mitarbeitern des Onlinemagazins Telepolis, fielen spezifische Formulierungen der Anzeige auf, die sich nun nach entsprechender Klärung als fehlerhafte Behauptungen erwiesen haben. Das BMG musste darauf reagieren und hat zumindest das Dokument auf der eigenen Website aus dem Netz genommen. Der Fakten-Booster Nr. 3 vom 6. September mit dem Titel “Verdacht auf COVID-19” kursiert jedoch weiterhin in Printveröffentlichungen. Das BMG hat es zudem bis dato unterlassen, die Öffentlichkeit – etwa über seinen Twitter-Kanal – entsprechend in Kenntnis zu setzen.

Bei der beanstandeten Formulierung geht es um folgende Behauptung des BMG für die Kampagne:

“Etwa 10 Prozent der in Deutschland erkrankten Personen werden aufgrund eines schweren COVID-19-Verlaufs im Krankenhaus behandelt. Im Zentrum der Therapie stehen dann meist unterstützende Maßnahmen (z.B. Sauerstoffgabe, kreislaufunterstützende Arzneimittel oder AntiInfektiva).”

Der renommierte Wirtschaftsjournalist Norbert Häring schätzt diese Behauptung in einem Artikel auf seinem Blog Geld und Mehr folgendermaßen ein:

“Das entspricht nicht annähernd den Fakten. Nicht einmal die Größenordnung stimmt (…) Als Quelle wird auf den “Epidemiologischen Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19″ des RKI mit Stand vom 26.11.2021 verwiesen, also eine Quelle, die fast ein Jahr alt ist und deren Daten noch älter sind.”

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Die beanstandete Formulierung wurde auch auf den Webseiten der BMG-Internetseite zusammengegencorona.de, des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht. Auf schriftliche Nachfrage von Telepolis konnten Vertreter des BMG-Ministeriums “nicht erläutern, wie es zu einer alarmierenden Angabe kam”, so die Darlegungen in dem Artikel. Demnach hätte das Ministerium der Redaktion “zunächst noch ausweichend geantwortet”, um dann in einer weiteren Reaktion am Dienstagvormittag das Dokument offline zu nehmen, wie ein Sprecher des BMG Telepolis auf Nachfrage bestätigte.

Hinsichtlich der eindeutigen Kritik an dem Inhalt der BMG-Formulierung schreibt der Journalist Häring in seinem Artikel:

“Aber es wird deutlich: die in der Gegenwartsform ausgedrückte Angabe im Fakten-Booster des Gesundheitsministeriums ist für die heute allein interessierende aktuelle Situation etwa um den Faktor 10 überhöht. Auch wenn die Horrorzahl nur fünffach oder dreifach überhöht wäre, würde es sich um eine dreiste und sicherlich bewusste Irreführung der Öffentlichkeit handeln. Aus meiner juristischen Laiensicht ist das ein Fall von Veruntreuung von Steuergeld.”

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Am Dienstag teilte das BMG zu den tatsächlichen Fakten mit, dass der Anteil der in Deutschland schwer erkrankten Personen mit COVID-19 in Krankenhäusern aktuell “deutlich niedriger” liege – und zwar zwischen vier und fünf Prozent. Zudem muss aber unabhängig von der BMG-Darstellung bei den Zahlen stets auch bedacht werden, dass rund die Hälfte aller Krankenhauspatienten mit COVID-Diagnose nicht primär aufgrund einer COVID-19-Infektion zur Behandlung in das Krankenhaus eingewiesen wurden. Häring verweist auf eine weitere im August in Fakten-Booster Nr. 2 “Die 2. Auffrisch-Impfung” veröffentliche Formulierung, die vom Bundesminister persönlich stammt. Lauterbach behauptete in einem Twitter-Statement:, das von der Kampagne verbreitet wird:

“Mittlerweile wissen wir, dass eine Corona-Infektion zu Hirnschäden und schlimmstenfalls zu Demenz führen kann. Mit der zweiten Auffrischungsimpfung kann die oder der Einzelne die Wahrscheinlichkeit solcher Spätfolgen deutlich verringern – gerade bei den über 60-Jährigen.”

Die Welt fragte in Gestalt ihres Chefreporters und Ressortleiters Tim Röhn bezüglich der Kampagnen-Information beim Ministerium nach wissenschaftlichen Belegen für diese Behauptung an und erhielt erst nach Androhung einer anwaltlicher Intervention eine (wenn auch ausweichende) Antwort. Das BMG verwies dabei lediglich auf die angebliche Existenz allerdings nicht näher benannter oder erläuterter Studien, ohne aber inhaltlich auf die Frage des Welt-Journalisten detaillierter einzugehen.

Eine Reaktion vom Minister Lauterbach liegt bis dato nicht vor. Der reagierte am 20. September jedoch auf die gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen wegen Missachtung der Coronaregeln. Jedoch hat das Gesundheitsamt Berlin-Mitte mittlerweile seine Untersuchungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Corona-Isolationsvorschriften eingestellt. Auslöser für die Ermittlungen war der Eingang von mindestens fünf Anzeigen gegen den Bundesminister. Lauterbach twitterte dazu: “Trotzdem war der Vorgang voll ok, auch der Minister muss seine Regeln einhalten.”

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