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EU will völkerrechtswidrige Sekundärsanktionen gegen Russland verhängen

EU will völkerrechtswidrige Sekundärsanktionen gegen Russland verhängen

Quelle: AFP © Michal CizekDie Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen bei einer Pressekonferenz mit dem tschechischen Präsidenten auf der Prager Burg am 2. Mai 2023 in Prag

Die EU-Kommission hat neue Sanktionen gegen eine Reihe von Firmen aus Drittstaaten vorgeschlagen, die im Verdacht stehen, Russlands Militäroperation in der Ukraine zu unterstützen. Die EU will damit sogenannte Sekundärsanktionen gegen Moskau verhängen.

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Mit solchen Sekundärsanktionen arbeiteten bislang vor allem die USA. Die US-Sanktionen machten es europäischen Unternehmen in letzter Zeit unmöglich, in Iran zu investieren, wie es im Atomabkommen von 2015 eigentlich vorgesehen war. So weit US-Sanktionen europäische Firmen diesbezüglich betrafen, betrachtete die EU sie sogar als völkerrechtswidrig.

EU-Kommission will in dieser Woche “Schlupflöcher” stopfen und die Durchsetzung der Zwangsmaßnahmen gegen Russland verbessern. Das wäre ein heikles politisches Thema, da mit diesem neuen Schritt die EU-Sanktionen auf Unternehmen in Drittstaaten ausgeweitet würden, die selbst nicht Ziel “restriktiver Maßnahmen” sind.

Die neue Sanktionsliste soll gemäß dem neuen Vorschlag der Kommission um 35 Einträge erweitert werden. Darunter sind acht chinesische Unternehmen, jeweils zwei aus Usbekistan und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie jeweils eines aus Armenien, Iran und Syrien. Sie sollen Handelsbeschränkungen “gezielt” umgangen haben, wie es im Begründungstext heißt, um Russland mit elektronischen Komponenten zu versorgen. Die Regierung in Peking hat die EU bereits öffentlich vor diesem Schritt gewarnt und mit Gegensanktionen gedroht.

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