Im Dezember des Vorjahres veröffentlichte der Bundestag ein bis dato eher unbekanntes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Fachbereich “Verfassung und Verwaltung”. Das Papier trägt den Titel: “Allgemeine COVID-19-Impfpflicht Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung (WD 3 – 3000 – 199/21)”. In der Veröffentlichung heißt es wörtlich:
“Gefragt wurde nach dem verfassungsrechtlichen Rahmen für eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19. Insofern wird sowohl auf mögliche Regelungsorte als auch auf die maßgeblichen Aspekte einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der damit verbundenen Grundrechtseingriffe eingegangen.”
Unter Punkt 3 “Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung” empfehlen bzw. formulieren die Autoren folgende zurzeit noch theoretischen Möglichkeiten für kommende Gesetzgebungen: “Zur Durchsetzung einer durch Gesetz oder Rechtsverordnung statuierten Impfpflicht bestünden unterschiedliche Möglichkeiten, welche aufgrund der bislang nicht bestehenden Regelung im Folgenden abstrakt dargestellt werden.” Des Weiteren werden folgende Vorschläge formuliert:
“Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11, 11a, 12 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet.”