Der Haushaltsausschuss hatte zuvor die ursprünglich für Ende November 2023 geplante Abstimmung über den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und den Regierungsentwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz im Vorjahr abgesagt. Der neue, nun gestern beschlossene Etat, sieht damit steuerfinanzierte Ausgaben in Höhe von 476,8 Milliarden Euro vor. Zudem nimmt der Bund Schulden in Höhe von rund 39 Milliarden Euro auf. Die finale Abstimmung im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 geplant.
Der Haushaltsausschuss teilte nach rund neuneinhalb-stündiger Bereinigungssitzung der anwesenden Hauptstadtpresse mit, dass gegenüber dem Vorjahressoll die Ausgaben damit um 3,4 Prozent steigen werden. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro. Gegen den Beschluss votierten die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD.
Die Bundestagswebseite informiert zu den Details:
“Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.”
Weitere Eckpunkte werden laut dem Handelsblatt dargestellt:
So soll die geplante Verschärfung von Sanktionen beim Bürgergeld auf zwei Jahre befristet werden. Vorgesehen ist, dass Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen dürfen, wenn die Betroffenen zumutbare Jobs immer wieder verweigern.
Um die Bauwirtschaft anzukurbeln, will die Koalition in den kommenden Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in den klimafreundlichen Neubau investieren.
Auch wird es einen zuvor geplanten Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in Höhe von 1,5 Milliarden Euro 2024 nun nicht geben.