Es gilt als bürokratisches Ungetüm: Das umstrittene Heizungsgesetz aus der Feder von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Dass der Vorwurf nicht völlig von der Hand zu weisen ist, machen schon die schwer verständlichen Übergangsregeln deutlich. Vor allem aber wird über die sogenannte “Vermutungsregelung” der Willkür und wohl auch der Korruption Tür und Tor geöffnet.
Das Heizungsgesetz, offiziell “Gebäudeenergiegesetz”, legt fest, dass neue Heizungen einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien an der Heizleistung aufweisen sollen. Der Nachweis darüber erfolgt nach der “Vermutungsregelung”. Man muss es plausibel machen. Ein Fachmann kann individuelle Heizlösungen als mit dem Heizgesetz konform bestätigen. Es gilt dann nur, den richtigen Fachmann zu finden.
Generell ist ab dem 1. Januar 2024 der Einbau einer ausschließlich mit Öl oder Gas betriebenen Heizung im Neubau verboten.