Quelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor Verteidigungsministerin Christine Lambrecht
Die Debatte um den Helikopter-Flug des 21-jährigen Sohnes von Verteidigungsministerin Christina Lambrecht (SPD) scheint noch immer nicht abgehakt zu sein: Nach Informationen von Business Insider äußern Juristen aus dem Verteidigungsministerium nun Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Aus Ministeriumskreisen hieß es, dass der Fall im Nachhinein von der Rechtsabteilung unter Chef-Jurist Jan Stöß geprüft worden sei: In einem Vermerk wurde der Vorfall als kritisch eingestuft.
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Demnach hatte Lambrecht den Hubschrauber als “Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt” (IBUK) gebucht. Damit landete sie – im Gegensatz zur Buchung als Verteidigungsministerin – weit oben auf der Prioritätenliste. Anders als bei einer Buchung als Verteidigungsministerin erlaubte ihr diese Art der Buchung allerdings keine privaten Begleiter. Bisher argumentierte Lambrechts Ministerium jedoch mit der Buchung als Verteidigungsministerin, die es ihr laut den “Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs” erlaubt hätte, ihren Sohn mitzunehmen.
Mit der IBUK-Buchung erweist sich Lambrechts Argumentation allerdings als falsch. Zwar könnte sie nun argumentieren, dass sie ihren Sohn mit Blick auf die Vorschriften zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie mitnahm – bei einem erwachsenen 21-Jährigen ist diese Argumentation jedoch sehr fragwürdig. Zum anderen sei unklar, ob die Regel für die Ministerin wirklich hätte gelten können.
Abgesehen von der Frage der Rechtmäßigkeit könnten sich auch die Diskussionen um die Kosten weiter in die Länge ziehen, denn der finanzielle Aufwand dürfte deutlich höher als die von Lambrecht bezahlten 261 Euro ausgefallen sein. Während Lambrecht und ihr Sohn im Helikopter saßen, fuhren zwei Personenschützer ihren Wagen 470 Kilometer bis nach Ladelund, wo der Hubschrauber landete. Dies geht laut Business Insider aus einer Anfrage des Verteidigungsexperten der Unionsfraktion, Florian Hahn, hervor. Die genauen Kosten für die Fahrzeuge blieben allerdings unklar. Mit dem Auto fuhr Lambrecht nach ihrem Truppenbesuch auf Sylt anschließend in den Urlaub. Die Ministerin behauptet jedoch weiterhin, alles sei rechtlich korrekt gewesen. Doch intern formuliert Lambrechts Haus die juristische Bewertung des Falls deutlich vorsichtiger als bisher.
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