Gerichtsurteil: Gesundheitsministerium muss E-Mails zu Maskendeals offenlegen
12.000 Euro klingen nach viel Geld. Falls die Richterin die Erwerbsmäßigkeit von H.s Handeln feststellen würde, wäre das laut Moser ein Grund, den Strafrahmen auf das Maximum zu erhöhen. Doch Moser bezweifelt, dass H. durch die Annahme von Spenden tatsächlich “gewerbsmäßig” gehandelt hatte, wie es die Staatsanwaltschaft dem Arzt vorwirft. Bei 600 Fällen, die vor Gericht stehen, bis zu 6.000 Fällen, die als “falsche” Patienten H.s in Frage kämen, beliefe sich eine Spende durchschnittlich auf einen Wert zwischen 2,10 Euro und 21 Euro, Einnahmen, die im Vergleich zum normalen Praxisbetrieb “defizitär” sein mussten, so Moser. Von einer “erheblichen Einkunftsquelle” als Voraussetzung für Gewerblichkeit könne daher keine Rede sein.
Zum Vergleich: Für jede Corona-Impfung, die ein Arzt in Deutschland verabreichte, erhielt er an Werktagen 28 Euro, am Wochenende und an Feiertagen 36 Euro. Im Schnitt konnte sich ein Arzt so pro Monat 5.040 Euro zusätzlich verdienen. Impfärzte in den Impfzentren erhielten einen Stundenlohn zwischen 150 Euro und 175 Euro. Wer fleißig war und an 20 Arbeitstagen im Monat impfte und boosterte, konnte Einnahmen zwischen 24.000 und 30.000 Euro brutto erzielen und sich auf Kosten der Steuerzahler eine goldene Nadel verdienen.
Und “echte” gefälschte Impfpässe waren 2021 für circa 200 Euro pro Stück gehandelt worden. Demnach sieht es nicht danach aus, dass H. und seine Frau eine Möglichkeit genutzt hätten, Geld mit falschen Impfpässen zu verdienen, geschweige denn, dass sie dafür die nötige kriminelle Energie gehabt hätten. Vielmehr scheint es, dass sich H.s “Arbeit” herumgesprochen und bald die Nachfrage das Angebot bestimmt hatte. Spätestens an dieser Stelle drängt sich die Frage auf, inwiefern die Notlage seiner Patienten H.s Handeln sogar rechtfertigen würde, wie auch Rechtsanwalt Moser kommentiert.
In dem Zusammenhang könne Moser daher nicht verstehen, weshalb H., vermutlich aus prozesstaktischen Gründen, seine Verantwortungslosigkeit als Arzt wiederholt eingestand, dem es bei seinem rechtswidrigen Verhalten um die Anerkennung durch seine Patienten gegangen sei. Wie passt eine solche Erklärung zu den Nöten, die H.s Patienten hatten, und zu dem moralischen Konflikt, in dem sich H. offensichtlich befand? Quid leges sine moribus vanae proficiunt? Was nützen Gesetze, wenn sie ohne Moral hohl sind? Erkennbaren Schaden fügte H. niemandem zu. So erschüttert aber, wie sich H. während der Verhandlung laut Moser zeigte, müssen die achtmonatige Untersuchungshaft, die bereits hinter ihm gelegen hatte, sowie die drohende mehrjährige Gefängnisstrafe eine starke Wirkung auf den Arzt gehabt haben. Mit anderen Worten: Durch die Untersuchungshaft hat man H. gebrochen.
H.s Patienten sagen aus
Die Aussagen der Patienten H.s, die als Zeugen geladen waren, deckten sich mit dem Geständnis des Arztes. So sagte ein Zeuge aus, dass er eigentlich wegen eines Rückenleidens zu H. gekommen sei. Da man aber ohne Impfung aber am sozialen Leben nicht mehr hatte teilnehmen können, habe er sich zudem von H. impfen lassen wollen. Nach einem Beratungsgespräch, in dem ihn H. über die möglichen Nebenwirkungen der Corona-Impfung aufgeklärt habe, hatte sich der Zeuge gegen die Impfung entschieden. Mit seinem Einverständnis soll H. dessen minderjährigem Sohn eine Spritze mit Kochsalzlösung verabreicht haben, was der Sohn nicht gewusst hatte.
Ein weiterer Zeige sagte aus, er sei wegen des Impfstoffs von Johnson & Johnson zu H. gekommen. Zu diesem Schritt habe er sich entschieden, nachdem er sich zwei Monate lang dem gesellschaftlichen Test- und Impfdruck ausgesetzt gesehen hatte. Als nicht Geimpfter habe er immer “laufen”, also vor der Arbeit auf dem Weg zur nächsten Teststation weite Strecken zu Fuß zurücklegen müssen. Nach der falschen Impfung habe er H. 20 Euro auf den Tisch gelegt – als Dankeschön. Ein anderer Zeuge sei aufgrund des medialen Drucks für eine Scheinimpfung zu H. gekommen. Unaufgefordert habe er 100 Euro in H.s Spendendose gelegt, was ihm wie eine faire Summe vorkam. Wegen des psychischen Effekts sei es ihm wichtig gewesen, eine Kochsalzlösung injiziert zu bekommen. So habe man “etwas” bekommen und in der Hinsicht nicht lügen müssen.
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Eine Zeugin sagte aus, dass die Pandemie ihr psychisch stark zugesetzt und sie Angst vor der Impfung gehabt habe. Während und nach der Hausdurchsuchung habe die Polizei sie unter Druck gesetzt. Die Kinder der Frau seien zwei Stunden lang im Schlafzimmer eingesperrt worden. Die Polizisten hätten ihr bei ihrer Aussage falsche Worte in den Mund gelegt.
Die Gefahr, in die sich H. und seine Frau mit ihrem Handeln gebracht hatten, muss H. bewusst gewesen sein. So soll er laut der Staatsanwältin seinen Patienten einen Zettel gereicht haben, auf dem gestanden habe, dass sie nicht reden sollten, es könne sein, dass man abgehört werde. H.s Mitarbeiter bestätigte gegenüber der Staatsanwaltschaft H.s Angst, von der Polizei überwacht zu werden.
Laut der Aussage einer Polizeikommissarin, die an der Durchsuchung von H.s Räumlichkeiten beteiligt gewesen war, war H.s Praxis in der Tat observiert worden. H. sei angeblich in das Visier der Fahnder geraten, weil auffällig gewesen sei, wie viele Personen mit Impfpässen in der Hand seine Praxis verließen. Schlüssig klingt die Erklärung nicht gerade. Wahrscheinlicher scheint, dass die Polizei auf dem gleichen Weg von H.s Praxis erfahren hatte wie seine Patienten – weil es sich herumgesprochen hatte. Entweder hatte ihn also jemand der Polizei gemeldet, oder die Polizei hatte ihn auf eigene Initiative gefunden, indem sie Impfgegner, z. B. in den sozialen Medien, bespitzelt hatte.
Mehrere der geladenen Zeugen erschienen zur Verhandlung nicht oder verweigerten die Aussage, weil sie in einem anderen Verfahren beschuldigt werden. In Gesprächen während der Verhandlungspausen erfuhr der Prozesszuschauer Schneeweiß, dass sich H. mit der Zeit einen treuen Stamm an Patienten hatte aufbauen können, die großes Vertrauen seine Fähigkeiten als Arzt gehabt hatten. So sei es H. gelungen, Impfschäden, etwa infolge einer Zeckenimpfung, zu heilen. H.s Ehefrau bestätigte die Fähigkeiten ihres Mannes in ihrer Aussage vor Gericht. Ihr Mann sei Arzt aus Leidenschaft und habe mit alternativen Methoden bereits vielen Personen geholfen, die mit ihrem Krankheitsbild bei Schulmedizinern bereits aufgegeben hätten.
Erörterungsgespräch zwischen H.s Anwalt und der Richterin
Wie die Richterin laut Moser einmal erwähnte, hatte zwischen dem Gericht und der Verteidigung im Vorfeld der Verhandlung ein Erörterungsgespräch stattgefunden. Im persönlichen Gespräch mit dem Beschuldigten und seinem Anwalt erfuhr Moser, was das Angebot der Richterin konkret enthalten hatt. So sollte H. ein Geständnis ablegen und könne dafür mit einer Freiheitsstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren – ohne Bewährung – rechnen. H.s Ehefrau würde im Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe zwischen zwölf und 14 Monaten sowie 150 Sozialstunden erhalten.
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Wie gut dieser Deal für H. wäre, steht für Moser in Frage. Ohne gewerbliches Handeln hätte das Strafmaß maximal zwei Jahre ohne Bewährung betragen, mit gewerblichem Handeln fünf Jahre. Unabhängig davon würde H. durch seine Verurteilung mit Sicherheit seine Approbation bei der Ärztekammer verlieren. Am Verhandlungstag am Mittwoch verkündete das Gericht dann aber: Der Deal sei geplatzt.
Noch am Dienstag soll die Richterin entschieden haben, die Beweisaufnahme fortzusetzen, da noch nicht klar sei, ab welchem Zeitpunkt genau H. mit den falschen Impfungen begonnen habe. Unklar war offenbar auch, ab wann H. ausschließlich falsche Impfungen verabreicht hatte. Verteidigung und Gericht hatten sich wohl im Vorfeld auf August 2021 geeinigt. Dann sagte H. aber aus, dass er auch noch im August echte Impfungen verabreicht habe – entgegen der Angabe in seinem Geständnis. Sicher sei nur, dass es eine Woche vor der Razzia keine echten Impfungen mehr gegeben habe. Richtig sei, dass H. ab August nicht mehr individuell auf eine Vorerkrankung bei seinen Patienten geachtet hatte, bevor er den falschen Eintrag im Impfpass machte. Auf diese Aussage hin soll die Richterin von der Absprache zurückgetreten sein.
Der Grund: Wenn es ab August überhaupt keine echten Impfungen durch H. mehr gegeben hätte, wäre der Fall auch für die angeklagten Patienten klar gewesen. Andernfalls müssten die betreffenden Fälle näher untersucht werden. Für einige von H.s Patienten ordnete das Gericht bereits die Entnahme von Blutproben an, um sie auf Spike-Antikörper und Nukleocapsid-Antikörper zu prüfen, die es nach einer Impfung geben soll. Anscheinend kam der Deal vonseiten des Gerichts deshalb zustande, um sich den Mehraufwand zu sparen. Laut dem Prozesszuschauer Schneeweiß endete am Mittwoch die Hauptverhandlung auf Wunsch von H.s Anwalt. Der nächste Verhandlungstermin ist am 6. Februar um 9 Uhr.
Ein Arzt mit Gewissen, ein spätes Opfer der Pandemie?
Was laut den Prozesszuschauern Moser und Schneeweiß bislang überhaupt nicht verhandelt wurde, ist offenbar der politische und mediale Druck, unter dem H., seine Frau und die Patienten gestanden hatten. Als Arzt hätte es sich H. leicht machen können, wie es die meisten deutschen Ärzte getan hatten, indem sie sich die Taschen mit Steuergeld vollgemacht und ihre Patienten womöglich nicht einmal über die möglichen Nebenwirkungen der Impfung aufgeklärt hatten. Ein solcher Fall wird seit dem 13. Januar 2023 vor dem Landgericht Heilbronn untersucht. H. hatte dies nicht getan, sondern an die Not seiner Patienten gedacht.
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Aber hatten eigentlich die Patienten an die Not ihres Arztes gedacht? Die Patienten erwartet im Fall ihrer Verurteilung “nur” eine Geldstrafe. H. drohen aktuell bis zu fünf Jahre Haft. An der Stelle muss die Frage erlaubt sein, ob es H. gewesen war, der verantwortungslos gehandelt hatte, oder ob es nicht doch die Patienten gewesen waren, die zu ihm gekommen waren, damit er das Gesetz breche. Ihnen fiel, nachdem sie von H. das falsche Zertifikat erhalten hatten, mit Sicherheit ein Stein vom Herzen, und sie durften nun die Vorteile einer “Impfung” genießen. Hatten die 20 Euro gereicht, um sich ein reines Gewissen zu erkaufen? Hatten sie an die Gefahr gedachte, der sich H. für sie ausgesetzt hatte? An das Strafmaß im schlimmsten Fall? Wenn H.s Fall eines zeigt, dann, dass es keine echte Lösung sein kann, sich unter gesellschaftlichen Missständen wegzuducken, wie es sie durch die Pandemie-Politik besonders gegeben hatte.
Doch um erneut H.s Handeln in ein Verhältnis zu setzen: Wie viele der von den Gesundheitsministerin Jens Spahn und Karl Lauterbach bestellten Impfdosen wurden vernichtet? Wie viel Steuergeld erhielten die Pharmakonzerne für Impfungen, die kaum Nutzen brachten? Wie viele Ärzte führten Impfungen ohne vorherige Aufklärung durch? Wer bemisst den sozialen Schaden, den der politisch-mediale Druck verursachte? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass an Fällen wie H. einer für die Sünden einer ganzen Gesellschaft gerichtet wird. Doch: Nullum crimen, nulla poena sine lege. Kein Verbrechen und keine Strafe ohne Gesetz.
Dass man für Fälle wie den von H. lieber weiterhin blind ist, zeigt, dass es sich beim vereinzelten Eingeständnis von “Fehlern” während der Pandemie vermutlich um Krokodilstränen handelt. Abgesehen von ein paar Meldungen war von H.s Fall bislang wenig zu lesen. Warum sollte man sich auch unnötig mit den eigenen Opfern beschmutzen? Hohe Erwartungen sollte man hier besser nicht haben.
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