Quelle: AFP © John MACDOUGALL Symbolbild: Eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 21. März 2021
Am Montag wurde der Rechtsstreit zwischen dem Senat und dem Berufsschullehrer Rüdiger Borrmann fortgeführt. Dieser hatte sich gegen seine Kündigung aufgrund seiner Kritik an der Impfpolitik der Bundesregierung gewehrt, die auch kontroverse Nazivergleiche beinhaltet hatte. Der Senat hat nun nachgegeben: In der zweiten Instanz des Arbeitsgerichts einigten sich der Lehrer und die Schulverwaltung nach längeren Diskussionen auf einen Vergleich mit Widerrufsrecht.
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Der Lehrer hatte während der Corona-Krise ein YouTube-Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift “Impfung macht frei” abgebildet gewesen war. Borrmanns Anwalt Tobias Gall argumentierte vor Gericht, dass für seinen Mandanten die Kunstfreiheit gelte. Bei dem Bild handele es sich um ein “Meme”. In besagtem Video ist weiterhin ein Tweet des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zu sehen, der eine Ausweitung der damaligen Impfkampagne mit den Worten ankündigte: “Impfen ist der Weg in die Freiheit.” In weiteren Videos behauptete Borrmann, dass die Corona-Impfpflicht schlimmere Folgen als die Regime von “Hitler, Stalin und Mao” habe.
Anwalt Gall kritisierte vor Gericht auch die Medien deutlich: Es habe einen zehnminütigen Beitrag in den Tagesthemen zu Borrmann gegeben. Dies sei unverhältnismäßig gewesen.
Das Land Berlin hatte dem Lehrer gekündigt, da dieser die Impfpolitik mit dem “Nazi-Regime gleichsetze, den Nationalsozialismus verharmlose und die Opfer missachte”. Außerdem hatten sich viele Schüler des Oberstufenzentrums in Berlin-Wedding über die Aussagen des Lehrers beschwert, teilweise auch öffentlich. Sie fühlten sich dadurch politisch “unter Druck gesetzt”.
Borrmann akzeptierte schließlich seine Kündigung “aus betrieblichen Gründen”. Er erhält nun eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro. Die Senatsschulverwaltung erklärte, “dass aus heutiger Sicht die Vorwürfe nicht weiter aufrechterhalten werden”. Dies sei Teil des Vergleichs. Die Senatsschulverwaltung hat die Möglichkeit, den Vergleich innerhalb der nächsten vier Wochen zu widerrufen.
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