Meinung
McTagesschau-Burger, blaugelb verpackt
Die 37 Millionen sind eine sehr konservative Schätzung. Die Gesamtzahl der durch die USA nach 9/11 in Kriegen Vertriebenen wird eher bei 48 bis 59 Millionen liegen. 25,3 Millionen Menschen sind nach ihrer Vertreibung zurückgekehrt, obwohl das nicht all die Traumata der Vertreibung behebt oder bedeutet, dass die Vertriebenen tatsächlich in ihre ursprüngliche Heimat oder in ein sicheres Leben zurückgekehrt sind.
Während Erwachsene in der Regel in der Lage sind, sich durch Erinnerungen, Recherchen, Reflexion und logischen Einordnungen von Konflikten und ihrer Entstehung vor Feindbildpropaganda zu schützen und eigene Schlüsse zu ziehen, verfügen Kinder in der Altersklasse noch nicht über diese Fähigkeit. Sie vertrauen darauf, was ihnen Erwachsene in der Schule, im Elternhaus und über die Medien vermitteln.
Eine freie eigene Meinungsbildung kann jedoch nicht stattfinden, wenn die zugrundeliegenden Informationen falsch, unvollständig oder politisch interessengeleitet sind. Kinder haben auch ein Recht auf Wahrheit. Dieses Recht fordert Erwachsene entgegen allen Bequemlichkeiten heraus, die individuelle und die gesellschaftliche Dimension zu erkennen, die auf ein junges Leben einwirkt, wenn es für Zwecke missbraucht wird, die auf die Manipulation der öffentlichen Meinung zielen.
Kinder für Propagandazwecke einzuspannen ist immer grenzwertig, sowohl aktiv als auch passiv. Wer Kinder instrumentalisiert, um auf bestimmte oder auch nur vermeintliche Missstände aufmerksam zu machen, die oft genug noch nicht einmal Erwachsene in Gänze durchschauen, will emotionalisieren und manipulieren. Die zahlreichen kindlichen Protagonisten, die in internationalen Konflikten zu rührseligen Reaktionen und nicht selten zur Eskalation von Konflikten führten, sind inzwischen als Tatsachen anerkannt. Das prominenteste Beispiel ist wohl als die Brutkastenlüge bekannt, unzählige andere als emotionalisierendes Bildmaterial.
Schaut man sich indes den Text der nunmehr seit 30 Jahren geltenden UN-Kinderrechtskonvention einmal genauer an, so kann man erkennen, dass die Absichtserklärungen und Verpflichtungen noch nicht einmal im wohlhabenden oder gar reichen Deutschland eingehalten oder umgesetzt werden. Insbesondere die letzten beiden Pandemiejahre haben gezeigt, was Kinderrechte in Deutschland wert sind und wie auch Rechte ihrer Eltern unter dem Deckmantel des dafür angepassten Infektionsschutzgesetzes ausgehebelt werden. Dieser Zustand hält bis heute an. Die Situation wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der verfehlten Politik und des Versagens der Medien, selbst der mit einem öffentlichen Auftrag noch verschärfen.
Die Kinder von heute werden nicht mehr so sorgenfrei aufwachsen können wie die Generation der Babyboomer und deren Kinder. Ihre Zukunftspläne werden wohl zumeist unerfüllt bleiben, und ihr Leben wird von bislang unbekannten Entbehrungen geprägt sein, die oft auf geopolitischen Spielchen basieren, deren Thematisierung Sie als öffentlich-rechtliche Anstalten gerne vermeiden. Darauf sollte man die Kinder vorbereiten, denn das wichtigste Kinderrecht ist das Recht auf Wahrheit – was wohlweislich nicht in der UN-Konvention verankert ist.
Meinung
Das Massaker vom Maidan und die immer wieder darüber erzählten Märchen der Öffentlich-Rechtlichen
Die Forderung von Ella in ihrem Kommentar an Olaf Scholz, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, wird an den trüben Aussichten nichts ändern, zumal wir live und in Farbe gesehen haben, wie schnell neuerdings Grundrechte kassiert werden können. Vielleicht weiß Ella auch das nicht? Man sollte es ihr sagen.
Die Rechtslage oder der Schutz von Kindern wird keineswegs dadurch verbessert, wenn dies im Grundgesetz (GG) verankert wäre. Vermutlich könnte sogar das Gegenteil davon eintreten und der natürliche Schutz durch die Familie würde nachrangig werden. Kinder sind schließlich auch Menschen, und es ist nicht überliefert, dass es für Grundrechte eine Altersgrenze gäbe – weder nach oben noch nach unten. Das Problem könnte eine Übergriffigkeit des Staates für den Fall werden, dass der Artikel 6 GG ausgehebelt würde, der bis heute den Eltern die natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder garantiert.
Die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist es nicht, an der Aufrechterhaltung von unbewiesenen Narrativen und Feindbildern mitzuwirken, sondern durch ausgewogene, unparteiische, objektive und wahrheitsgemäße Berichterstattung den gesetzlichen Auftrag auch und insbesondere in Bezug auf seriöse Information und für eine freie Meinungsbildung der Bevölkerung umzusetzen sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern zu dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinzuwirken – insbesondere dann, wenn Kinder involviert sind.
III. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 26 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
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