Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen hat am Freitag die Klage der Ukraine gegen Russland auf die Feststellung, dass die Ukraine keinen Genozid im Donbass begangen habe, für teilweise zulässig erklärt. In den kommenden Monaten beabsichtigt das Gericht, sich inhaltlich mit den Beweisen eines Genozids gegen die Bevölkerung des Donbass auseinanderzusetzen.
Das Gericht wird sich in der Sache mit einem von vier Klagepunkten befassen, die die Ukraine vorgebracht hatte, namentlich mit der von Kiew beantragten Feststellung, es gäbe keine plausiblen Beweise dafür, dass die Ukraine im Donbass Akte des Genozids begangen habe. Nicht befassen wird es sich mit den in weiteren Klagepunkten aufgeworfenen Fragen, ob Russland durch die Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk im Februar 2022 sowie durch das militärische Vorgehen zu ihrem Schutz gegen Völkerrecht verstoßen habe. Insoweit erklärte sich das Gericht in der Sache für unzuständig, da dies den Rahmen der Konvention zur Verhinderung von Genozid sprenge.