Causa Schönbohm: Böhmermann telefonierte mehrfach mit dem Innenministerium
Nach wie vor weicht Faeser den Vorwürfen aus. Zweimal erschien sie nicht zu einer Befragung durch die Abgeordneten des Innenausschusses im Bundestag. Nicht nur ihr Fernbleiben von den Befragungen schürt indes den Verdacht, dass Faeser in der Tat etwas zu verheimlichen hat. Es mehren sich nun auch die Hinweise darauf, dass die Ministerin in ihren bisherigen Äußerungen zur Causa gelogen hat.
Böhmermann-Sendung war Auslöser für Schönbohms Entlassung
Mit einem Interview, das die Innenministerin der Bild am Donnerstag gab, hatte Faeser offenbar gehofft, sich von allen Verdächtigungen freimachen zu können. Darin antwortete die Ministerin auf die Frage, ob Schönbohm aufgrund der Vorwürfe, die der ÖRR-Clown Jan Böhmermann in seiner Sendung ZDF Magazin Royale vorgebracht hatte, entlassen worden war:
“Nein, es ging um Vertrauen. Die Cybersicherheit ist so wichtig, dass hier keine Zweifel bestehen dürfen. … Die Prüfung meines Ministeriums war sehr gründlich.”
In dem Bescheid zum Verbot der Dienstgeschäfte an Schönbohm vom 18. Oktober 2022, der dem Magazin Focus vorliegt, heißt es jedoch wörtlich:
“Aufgrund der aktuellen Vorwürfe gegen Sie in Ihrer Funktion als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, die nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung ‘ZDF Magazin Royale’ vom 7. Oktober 2022 verbreitet wurden, ist in der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Amtsführung beschädigt.”
“Unabhängig davon, wie stichhaltig diese sind und ob dieses sich im Ergebnis als zutreffend erweisen, ist in der öffentlichen Meinung ein Vertrauensverlust eingetreten, der eine weitere Amtsführung unmöglich macht.”
Die Böhmermann-Sendung war demnach der direkte Auslöser für die Absetzung Schönbohms, die bereits eine Woche nach der Sendung erfolgte. Von einer gründlichen Prüfung durch das Innenministerium kann daher kaum die Rede sein. Ob die Vorwürfe der Wahrheit entsprachen, spielte keine Rolle.
Schönbohms Anwalt sieht strafrechtlichen Anfangsverdacht
Faeser, die alle Vorwürfe zurückweist, bestritt gegenüber der Bild sogar, dass Schönbohm überhaupt entlassen wurde. Schließlich sei er ja in eine gleichwertige Position in einer anderen Behörde versetzt worden. Zudem betonte Faeser, dass zu keinem Zeitpunkt nachrichtendienstliche Mittel gegen Schönbohm eingesetzt worden seien. Fest steht jedoch, dass Faeser zweimal den Inlandsgeheimdienst im Fall Schönbohms ermitteln ließ. Wie genau und in welchem Umfang, ist unklar.
Schönbohms Anwalt Christian Winterhoff teilte unterdessen mit, dass seiner Ansicht nach kein Anlass bestanden habe, den Verfassungsschutz einzuschalten, da es keine Hinweise auf einen Rechtsbruch gegeben habe. Außerdem hege er laut eigener Aussage einen strafrechtlichen Anfangsverdacht nach § 344 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs.
Demnach ist es strafbar, wenn ein “Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt”. Das Strafmaß liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft.
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