Ein Bezirksgericht im japanischen Kyoto, rund 500 Kilometer von der Hauptstadt Tokio entfernt, befand den 45-jährigen Shinji Aoba für schuldig, im Jahr 2019 mutwillig ein dreistöckiges Gebäude in Brand gesetzt zu haben, weil er laut Japan Times “einen Groll gegen Kyoto Animation hegte”. So behauptete der Mann, das professionelle Studio habe “seine Ideen gestohlen, nachdem es seine Romane bei einem jährlichen ‘KyoAni’-Wettbewerb, den das Studio veranstaltet, abgelehnt” hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass die Behauptung des Attentäters, das Studio habe Inhalte seiner Arbeit plagiiert, falsch war. Nun wurde das Todesurteil ausgesprochen.
Der Attentäter selbst erlitt bei seinem Anschlag schwerste Verbrennungen. Aufgrund der populären Manga-Comickultur und Zeichentrickfilmbeliebtheit in der Bevölkerung war der Vorfall in Japan von großem medialem Interesse. Im Mittelpunkt des Prozesses stand demnach laut japanischen Medien die wesentliche Frage, ob der Beschuldigte “geistig zurechnungsfähig genug war, um strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden”. Der Vorsitzende Richter kam zu dem Entschluss, dass der Attentäter “zum Zeitpunkt der Tat weder geistig unzurechnungsfähig noch in einem verminderten Zustand gewesen” war und urteilte nun, dass dieser für seine Taten strafrechtlich voll verantwortlich sei.
A #Japanese man was convicted and sentenced to death on Thursday for the arson and killing of 36 people at the famed anime studio #KyotoAnimation in 2019. pic.twitter.com/FNJwzD9qPr
— BeijingNews 新京报 (@BJNewsWorld) January 25, 2024
Death penalty looms for Japanese man behind Kyoto animation studio fireA Japanese man who confessed to starting a fire at an anime studio that killed dozens of people in 2019 faces a possible death sentence. pic.twitter.com/nbeMPn19Cq
— Newsline World (@NewslineWorldph) January 23, 2024
Das zuständige Bezirksgericht hatte im September letzten Jahres mit der Hauptverhandlung in dem Brandstiftungsmordfall begonnen, wobei das Vorverfahren im Mai 2023 startete. Das Gericht hat insgesamt 32 Anhörungen durchgeführt. Die Verteidigung argumentierte in ihrem Plädoyer auf eine geringere Strafe oder sogar einen Freispruch, da der Beschuldigte ihrer Meinung nach während seines Angriffs “nicht in einem gesunden Geisteszustand” gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Todesstrafe angesichts der Schwere des Verbrechens die einzige Option darstelle.
Der 45-jährige Attentäter kaufte demnach im Juli 2019 40 Liter Benzin, betrat dann das Kyoto Animation Studio, bespritzte sechs Arbeiter mit dem Benzin und rief dabei “Fahr zur Hölle!”. Unmittelbar danach setzte er das Gebäude in Brand. Das Feuer griff verheerend schnell auf das gesamte Gebäude über und tötete 36 Menschen, darunter viele junge Mitarbeiter des Studios. Zudem wurden 32 Menschen verletzt.
“Es handelt sich um einen beispiellosen Fall von Brandstiftung und Massenmord, und die Zahl der Opfer ist bei Weitem die größte in der Geschichte der japanischen Strafprozesse”, erklärte die Staatsanwaltschaft vor dem Bezirksgericht Kyoto am 22. und letzten Verhandlungstag.
Die finalen Abrissarbeiten am betroffenen Studiogebäude von Kyoto Animation wurden im April 2020 abgeschlossen. Das Studio begann dann im Juli 2020 in neuen Räumlichkeiten wieder mit der Arbeit und Rekrutierung von benötigten Mitarbeitern.