Auf ihrer Facebook-Seite kündigte die Bundesregierung in der vergangenen Woche eine Gesetzesänderung an. So sollen Schöffen in Zukunft leichter abberufen werden können, wenn nach ihrem Antritt des Ehrenamtes “verfassungsfeindliche Aktivitäten” bekannt werden. Schöffen können in Deutschland als ehrenamtliche Richter das Urteil in einem Strafprozess entscheidend beeinflussen. Sie haben u. a. das Recht, während der Verhandlung Fragen zu stellen, und sind sowohl bei der Urteilsfindung als auch bei der Festsetzung des Strafmaßes dem Berufsrichter gleichgestellt.
Schöffen tragen damit im besten Fall zu einer lebensnahen Rechtsprechung bei und ergänzen den fachlichen Blick jedes Richters. Aufgrund der nachweislichen Voreingenommenheit von Richtern und Staatsanwälten bei politischen Reizthemen ist die unparteiliche Sicht von Schöffen unersetzlich. Ein Vorwurf angeblich “verfassungsfeindlicher Aktivitäten” kann hingegen leicht als Vorwand missbraucht werden, um unliebsame unabhängige Bürger aus der Sphäre der Rechtsprechung des Staates zu verdrängen.
Wie verfassungstreu ist eigentlich die Bundesregierung?