Quelle: www.globallookpress.com © Boris Roessler Symbolbild: Justitia in Frankfurt in Folie, 24. Mai 2020
Marco Buschmann, der freidemokratische Justizminister der Ampelkoalition, verkündete heute per Twitter, die Justizminister der G7-Staaten hätten sich auf ein gemeinsames Vorgehen bezüglich “Kriegsverbrechen, die auf dem Boden der Ukraine begangen werden” geeinigt.
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Buschmann, promovierter Jurist, gibt vor, es handele sich um neutrale Ermittlungen. Die “Berliner Erklärung”, die verabschiedet wurde, lässt aber deutlich erkennen, dass es nur um Ermittlungen zu vermeintlichen russischen Kriegsverbrechen geht:
“Die Russische Föderation verletzt in eklatanter Weise das Völkerrecht, insbesondere die VN-Charta; wir verurteilen auch in aller Schärfe die fortgesetzten Angriffe, die Tötung und Verletzung von Zivilpersonen, Nichtkombattanten und Kriegsgefangenen, das Verschwinden von Kindern, die systematischen und gezielten Angriffe auf die kritische Infrastruktur und die weitreichende Schädigung von Gesundheitspersonal und -einrichtungen sowie die konfliktbezogene sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt in der Ukraine.”
Die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine, die explizit als Gegenüber einer engen Zusammenarbeit benannt wird, sowie die Bekräftigung der “kontinuierlichen Anstrengungen zur Unterstützung der ukrainischen Justizbehörden” und die Formulierung “im Zuge der russischen Aggression begangenen Verbrechen” belegen eindeutig, dass Kriegsverbrechen der ukrainischen Armee, selbst wenn sie eindeutig belegt sind wie jüngst die Ermordung russischer Kriegsgefangener, nicht Gegenstand dieser Zusammenarbeit sein werden.
Die Justizministerien verpflichten sich in dieser Erklärung zur Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle zur Verfolgung der Straftaten und die Vernetzung der Kontaktstellen untereinander. Mit in diesen Zusammenhang gehört auch Eurojust, eine europäische Koordination der Staatsanwaltschaften, die verstärkt werden soll und deren Auftrag “die Sicherung, Analyse und Speicherung von Beweismitteln im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten” sein soll. Unklar bleibt, wie weit dieser Rahmen geht, was angesichts jüngst erfolgter Rechtsverschärfungen wie in Deutschland beim § 130 StGB oder eventuellen Schritten der EU-Kommission beruhend auf der “Terrorstaat”-Entschließung des EU-Parlaments eine durchaus relevante Frage ist.
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Neu ist die beabsichtigte Einbindung von Nichtregierungsorganisationen. “Wir sind dankbar für den unermüdlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter bei Recherchearbeiten, bei der Dokumentation von Verbrechen und der Betreuung von Opfern und Hinterbliebenen.” Der Informationsaustausch soll verbessert werden, und die Formulierung, die “Standards bei der Beweisaufnahme zu verbessern, die Retraumatisierung von Opfern, Zeugen und Hinterbliebenen zu verhindern” könnte andeuten, dass unter Umständen Aussagen gegenüber besagten NROs, worunter auch bekannt dubiose Strukturen wie Bellingcat fallen, direkt bei staatsanwaltlichen Ermittlungen anerkannt werden sollen.
Jeden Zweifel an der Zielrichtung der beabsichtigten Zusammenarbeit beseitigt der letzte Satz der Berliner Erklärung: “Ferner werden wir, was die Hilfe für diese Opfer und Zeugen angeht, die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden und ihre Unterstützung weiter verstärken.” Eine Zusammenarbeit mit russischen Behörden, die für die Verfolgung ukrainischer Kriegsverbrechen erforderlich wäre, ist nicht vorgesehen.
Die Antworten, die auf diese Bekanntmachung auf Twitter erfolgten, sind dementsprechend. Das reicht von Verweisen auf Kriegsverbrechen der USA, gegen die nicht ermittelt wird, über den Fall von Julian Assange bis zur naheliegenden Frage, wie auf ukrainische Kriegsverbrechen reagiert würde.
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