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“Södolf” doch strafbar: Gerald Grosz wegen Aschermittwochsrede zu Geldstrafe verurteilt

"Södolf" doch strafbar: Gerald Grosz wegen Aschermittwochsrede zu Geldstrafe verurteilt

Quelle: www.globallookpress.com © Armin Weigel/dpa“Dem Weißwurstbarönchen beibringen, was Meinungsfreiheit heißt”: Gerald Grosz am Montag vor dem Amtsgericht Deggendorf.

Der österreichische Politiker und Autor Gerald Grosz ist vom Amtsgericht Deggendorf zu einer Geldstrafe von 14.850 Euro verurteilt worden. Grosz hatte den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen im Februar 2023 als Södolf, Corona-Autokrat und Landesverräter bezeichnet. Den umstrittenen deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach nannte der Österreicher einen Horrorclown.

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Im September 2023 erließ das Amtsgericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München einen Strafbefehl unter anderem wegen Beleidigung und Verleumdung, mit dem Grosz zu einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro verurteilt wurde (90 Tagessätze zu je 400 Euro). Der Politiker legte Einspruch ein. Infolgedessen wurde der Fall am Montag vor dem Gericht verhandelt.

Nach über fünf Stunden Verhandlung reduzierte das Gericht die Strafe auf 14.850 Euro (90 Tagessätze zu 165 Euro). Mit 90 Tagessätzen blieb das Urteil unter der Vorstrafengrenze. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von über 25.000 Euro beantragt. Vom Vorwurf, beim Vortrag ein verbotenes Jagdmesser mitgeführt zu haben, wurde der Politiker freigesprochen. Bei dem Messer handelte es sich um eine Attrappe, einen Flaschenöffner.

Grosz erklärte vor Gericht, kein Verständnis für das Verfahren zu haben. Die beanstandeten Äußerungen seien spontan in der Aschermittwochsrede gefallen: “Der politische Aschermittwoch ist traditionell ein geschützter Raum der politischen Satire.” Er verwies auch auf historische Vorbilder. So habe Franz Josef Strauß seine politischen Gegner in Aschermittwochsreden als “vaterlandslose Gesellen” bezeichnet. Söder selbst habe beim politischen Aschermittwoch in diesem Jahr eine AfD-Politikerin “Leni Riefenstahl für Arme” genannt.

Nach dem Urteil sprach Grosz von einem ersten Erfolg. Er kündigte auch an, in Berufung zu gehen. In einem auf Telegram veröffentlichten Video sagte er:

“Ein durchaus erfolgreicher Tag in Deggendorf. Wir haben von 35.000 Euro Strafe uns auf 14.900 herunter verhandelt. Zweiter Punkt, das Messer, das ein Flaschenöffner war, ja, da habe ich gewonnen, da wurde ich freigesprochen. Und der dritte Punkt ist, wir berufen. Ich zahle doch für Markus Söder keine 14.900 Euro. Sondern ich bin der Meinung, dass wir für Meinungsfreiheit kämpfen, für die politische Debatte auch am Aschermittwoch, mit einem besonderen satirischen Charakter. Und ich werde dem kleinen Weißwurstbarönchen, dem beleidigten, schon beibringen, was Meinungsfreiheit, Demokratie und politische Debatte heißt.”

Es könne nicht sein, dass ein Ministerpräsident mit der Weisungsbefugnis gegenüber der Justiz versuche, die politische Debatte vor den Richter zu zerren, es könne nicht sein, dass ein Ministerpräsident hier Einfluss nehme, um Kritiker mundtot zu machen. Er werde sich nicht mundtot machen lassen, seine Anwälte würden notfalls bis nach Karlsruhe gehen.

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