Quelle: Gettyimages.ru © Sean Gallup Ein Stempel in der Poststelle des Berliner Sozialgerichts: Seit Jahren gibt es bundesweit immer mehr Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV. Die häufigsten Streitpunkte sind etwa verweigerte Miet- oder Heizkostenzahlungen oder Verweigerung von Leistungen überhaupt.
Von Susan Bonath
Beim Schönreden von Repressionen sind die Regierenden in Deutschland seit Langem äußerst erfindungsreich. Ein Beispiel sind die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen für Hartz-IV-Bezieher. Was klingt, als wäre es ein gleichberechtigter Vertrag zwischen Amt und Betroffenen, ist ein Regelwerk aus Vorschriften, das die Behörde bei Unterschriftsverweigerung jederzeit als Bescheid erlassen kann. Beim geringsten Verstoß dagegen können Jobcenter Betroffene hart sanktionieren. Angeblich sei dies nötig, um Erwerbslose “in den Arbeitsmarkt zu integrieren”, heißt es. Nur offensichtlich stimmt das nicht.
Bürgergeld statt Hartz IV
Sinnlose Repressionen
Das fanden zwei Forscherinnen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), also der Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit (BA), nach sage und schreibe fast 18 Jahren Hartz-IV-Praxis mit einer Langzeitstudie heraus, wie das Institut mitteilte. Ihr Resümee:
“Wir konnten in unserer Studie keine Wirkung der Art der Eingliederungsvereinbarung auf künftige Arbeitsmarkterfolge nachweisen.”
Mit anderen Worten: Die untersuchte Gruppe von Hartz-IV-Beziehern mit einer Eingliederungsvereinbarung fand nicht schneller einen festen Arbeitsplatz als eine zweite untersuchte Gruppe ohne ein solches Papier. Und dies, so die Autorinnen weiter, “obwohl nach den Vorgaben unserer Studien solche Kürzungen aufgrund von Pflichtverletzungen nur für die Kontrollgruppe mit der üblichen Eingliederungsvereinbarung möglich waren”.
Das bedeutet, dass auch die harten Kürzungen des als Existenzminimum deklarierten Hartz-IV-Regelsatzes keinerlei Einfluss darauf hatten, wie schnell und nachhaltig Betroffene einen Lohnarbeitsplatz finden. Die Gründe sind vermutlich mehrschichtig: Es gibt weniger annehmbare Stellen als Erwerbslose, die Suchenden verfügen nicht über geforderte Kompetenzen und Spezialqualifikationen, außerdem verursachen Gängelei und Sanktionen, also Repressionen, mit Sicherheit alles andere als Gesundheit und Wohlbefinden.
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Existenzbedrohende Strafpraxis
Bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 2019 konnten Jobcenter die gesamten Leistungen streichen. Dies praktizierten sie bei 25-Jährigen schon beim ersten Regelverstoß. Beim zweiten “Vergehen” wurden auch die Mietzuschüsse und Beiträge zur Krankenversicherung gekappt. Bei Älteren erfolgten die Kürzungen in drei Schritten: 30, 60 und 100 Prozent. Seit Ende 2019 dürfen die Behörden nur noch Sanktionen von bis zu 30 Prozent für ein Vierteljahr verhängen.
Was die harten Strafen für Erwerbslose bedeuten, reklamierten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bereits im Jahr 2017 erfolglos. Demnach bewirkten diese Erziehungsmethoden – wenig überraschend – schwere soziale, gesundheitliche und psychische Notlagen bis hin zur völligen Verelendung in Form von Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit, fehlendem Zugang zu notwendigen Medikamenten und bleibenden psychischen Schäden.
Autoritärer Gängel-Apparat
Das von Sozialverbänden seit 2005 beklagte Hauptproblem an den Sanktionen besteht darin, dass hier Beträge gekürzt werden, die der Gesetzgeber selbst als Existenzminimum deklariert. Die Kürzungen berauben also Betroffene jener Mittel, die für ein halbwegs menschenwürdiges Leben unabdingbar sind: für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Strom, Miete und so weiter.
Andererseits untergraben die Auflagen auch bestimmte Grundrechte. In diesen “Vereinbarungen” wird nicht nur die Pflicht zum Nachweis einer bestimmten Zahl an Bewerbungsschreiben festgelegt. Betroffene dürfen danach beispielsweise ihren “wohnortnahen Bereich” an allen Werktagen, einschließlich samstags, nur mit Zustimmung des Jobcenters verlassen. Außerdem müssen sie jedes “Angebot” der Behörde für eine Arbeitsstelle oder eine Maßnahme annehmen, völlig unabhängig von den Bedingungen.
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Schöne-Worte-Politik
Die Ampel-Regierung hat nun einen Plan, der vor allem in die Kategorien Schönsprech und Beschwichtigung fällt. Sie benennt nicht nur Hartz IV ab Januar in Bürgergeld um. Aus der Eingliederungsvereinbarung macht sie künftig einen “Kooperationsplan”. Das klingt weniger unmenschlich, ist in der Praxis aber nur Fassade. Man verschrecke so nicht gleich die Antragsteller und entwickele mit ihnen “gemeinsam eine Idee zum Prozess einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration”, führen die Autorinnen aus.
Darüber hinaus sei es “wünschenswert, ein kurzes und leicht verständliches Dokument für die nächsten Schritte zu haben”, führen sie aus. Kurzum: Weniger Rechtsbegriffe, mehr Kindersprache soll es geben, aber keineswegs ein Ende der Sanktionspraxis. Über derartige Rechtsfolgen könnten die Jobcenter dann gesondert informieren. In der Sprache der IAB-Expertinnen klingt das so:
“Eine rechtsverbindliche Belehrung zu möglichen Geldkürzungen könnte unabhängig von diesem leicht verständlichen Dokument eingesetzt werden.”
Der autoritäre Hartz-IV-Gängel-Apparat, der nicht zuletzt dazu dient, Beschäftigte einzuschüchtern und etwa vom Widerstand gegen miserable Arbeitsbedingungen abzuhalten, erfährt also kein Ende, sondern ein Comeback in neuem Gewand. Resultat ist eine “Kooperation” mit vorgehaltener staatlicher Knute. Mit Schönsprech-Gesetzen sammelte die stärkste Ampel-Regierungsfraktion, die SPD, bereits zur Zeit ihrer Regentschaft mit der CDU unter Angela Merkel einige Erfahrung. Stilblüten wie “Starke-Familien-Gesetz” und “Gute-Kita-Gesetz” sind vor Corona ihren Untiefen entschlüpft. Was diese “Schöne-Worte-Politik” bislang an Verbesserungen bewirkt hat, ist bestenfalls mit einer Lupe aufzuspüren. Etwas anderes lässt auch die Umbenennung von Hartz IV in Bürgergeld mit “Kooperationsplänen” nicht erwarten.
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