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Keine Sondersitzung in der Sommerpause: Heizungsgesetz kommt erst im September in den Bundestag

Keine Sondersitzung in der Sommerpause: Heizungsgesetz kommt erst im September in den Bundestag

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Frank OssenbrinkGanz so schnell geht es mit der “Transformation” nun doch nicht: Der Bundesminister für Wirtschaft und “Klimaschutz” Robert Habeck wirbt im Juli 2023 in Berlin um Zustimmung.

Die “Ampel”-Koalition will das sogenannte Heizungsgesetz nach dem kurzfristigen vorläufigen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch nun doch erst nach der Sommerpause des Parlaments beschließen.  

Reaktionen nach dem vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht

Reaktionen nach dem vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht

Reaktionen nach dem vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht

Wie die Fraktionsvorsitzenden der “Ampel”-Koalitionsparteien SPD, FDP und Die Grünen am Donnerstag in Berlin mitteilten, wollen die Fraktionen beantragen, die zweite und dritte Lesung des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Zuvor hatte war noch über eine Sondersitzung innerhalb der Sommerpause diskutiert worden.

Am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren die Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes im Deutschen Bundestag gestoppt. Die zweite und dritte Lesung darf nach der Entscheidung des Gerichts nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden.

Ursprünglich wollte die Koalition das viel diskutierte und kritisierte Gesetz noch in dieser Woche verabschieden, um das unpopuläre Thema vor den Landtagswahlen im Herbst in Hessen und Bayern von der Tagesordnung zu bekommen.

Weil der fertige Entwurf den Parlamentariern erst am 4. Juli vorgelegt wurde, sah der Unions-Abgeordnete Thomas Heilmann seine Rechte durch diese Eile im Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt. Auf Antrag des CDU-Politikers erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, mit der die beschleunigte Verabschiedung des Gesetzes gestoppt wurde.

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