Eigentlich hätte es AfD-Gründer Bernd Lucke besser wissen müssen. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die EU kann man sich sparen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich vollkommen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergeordnet und wird jeden weiteren Konflikt mit der EU vermeiden. Die Bundesregierung hat das ganz offiziell bestätigt.
Es war Lucke selbst, der mit einer Klage gegen Anleihekäufe der EZB vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 noch in Teilen Recht bekommen hatte. Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, dass der Bundestag nicht in ausreichendem Maße informiert worden war. Der Europäische Gerichtshof habe in einem Urteil, das die Aufkäufe legitimierte, seine Kompetenz überschritten, so das Gericht.
Die EU leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, da sich das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung über den EuGH gestellt hat. Das Verfahren gegen die Bundesrepublik wurde jedoch eingestellt, nachdem die Bundesregierung versichert hatte, künftig dahin gehend Einfluss auf das nun nicht mehr ganz so unabhängige Verfassungsgericht auszuüben, damit sich dieser Vorgang nicht wiederholt. Luckes Klage wurde 2021 schließlich zurückgewiesen – Rechtsprechung auf Bestellung.