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Kleine Anfrage der AfD ergab: 65 Millionen Euro pro Jahr für “Kampf gegen Rechts”

Kleine Anfrage der AfD ergab: 65 Millionen Euro pro Jahr für "Kampf gegen Rechts"

Quelle: www.globallookpress.com © Jürgen Heinrich/imago-imagesBundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorstellung des “Aktionsplan Rechtsextremismus”, 15.03.2022, Berlin

Drei Mitglieder der AfD-Fraktion im Bundestag wollten von der Regierung wissen, wie viel Geld in Bundesprogrammen für den sogenannten “Kampf gegen Rechts” eingesetzt wird. Ihrer Kleinen Anfrage vom 23.10.2023 (Drucksache 20/8985) schickten die Fragesteller, die Abgeordneten Matthias Moosdorf, Nicole Höchst und Götz Frömming, eine ausführliche Vorbemerkung voraus.

Die Abgeordneten merkten an, dass die Bundesregierung den “Kampf gegen Rechtsextremismus” und seine Unterkategorien (“Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit”) als Priorität sehe – was sich an den enormen Summen zeige, die für entsprechende Bundesprogramme bereitgestellt werden.

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Die Fragesteller sehen es an der Stelle kritisch, wie niedrig die Hürde des Begriffs der “gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit” sei, den der Soziologe Wilhelm Heitmeyer entwickelte und den die Bundesregierung für ihre Definition von Rechtsextremismus zugrunde legt. Heitmeyer vertritt einen für den linksliberalen Zeitgeist typischen grenzenlosen Individualismus. Einer bestimmten gesellschaftlichen Minderheit abwertende Merkmale zuzuschreiben, begreift Heitmeyer bereits als “menschenfeindlich”. Wer es dennoch tut, ob zutreffend oder nicht, wird in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist markiert.

Damit wurde ein wirksames Mittel einer dezentralen Zensur gefunden, oder wie es die Fragesteller der AfD-Fraktion ausdrückten: eine ideale Begriffswaffe, um jeden unbescholtenen Bürger als heimlichen Faschisten, Rassisten oder Antisemiten und damit als menschenfeindlich zu denunzieren. Aufgrund ihrer Zweifel an der dem “Kampf gegen Rechts” zugrunde liegenden Definition werfen die Abgeordneten der Bundesregierung daher vor, die Neutralitätspflicht staatlicher Leistungsempfänger zu verletzen.

Startpunkt: Schröders “Aufstand der Anständigen”

Grund für Zweifel am “Kampf gegen Rechts”, der in Deutschland seit über 20 Jahren geführt wird, bietet sogar das unmittelbare Ereignis, das ihn ausgelöst hat. Dies war nämlich der Aufruf des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) zum “Aufstand der Anständigen” am 4. Oktober 2000, eine Reaktion auf den Brandanschlag auf eine Düsseldorfer Synagoge zwei Tage zuvor.

Bezeichnend ist, dass der Anschlag ohne irgendwelche Erkenntnisse aus polizeilichen Ermittlungen Rechtsextremen zugeschrieben wurde. Schon im Dezember desselben Jahres erhärtete sich dabei der Verdacht, dass es sich bei den Tätern um zwei Araber gehandelt hatte ‒ der eine staatenlos, der andere mit deutschem Pass ‒, welche die Brandsätze auf das jüdische Gotteshaus geworfen hatten. Der “Kampf gegen Rechts” wurde dennoch fortgesetzt.

Dies vorausgeschickt, wollten die Fragesteller nun wissen, wie viel Steuergeld seit dem Amtsantritt Gerhard Schröders im Oktober 1998 für diesen Kampf verteilt wurde, welche Programme und Organisationen finanziert wurden und wie die Evaluierung ablief. Zusätzlich fragten die AfD-Abgeordneten noch, seit wann sich die Bundesregierung auf den Begriff der “gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit” bezieht und ob es eine kritische Auseinandersetzung mit ihm gab.

Verwiesen wird außerdem auf eine Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die laut einer Äußerung im März 2022 die “größte extremistische Bedrohung für die Demokratie in Deutschland im Rechtsextremismus” sehe – obwohl Anzeichen vorliegen, dass es in der Bevölkerung mit einem Anteil von zwei Prozent ebenso viele rechtsextreme Einstellungen gebe wie linksextreme.

Bundesregierung: Keine “Pflicht zur parteipolitischen Neutralität”

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 13.11.2023 (Drucksache 20/9270) geht hervor, dass die Programme, die dem “Kampf gegen Rechts” (offiziell: “Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention”) zuzuordnen sind, seit 2001 im Zeitraum von 23 Jahren in Summe 1,5 Milliarden Euro erhielten, also durchschnittlich 65 Millionen Euro pro Jahr. Die Evaluierung nahm größtenteils das Deutsche Jugendinstitut vor, eine staatliche Forschungseinrichtung.

Wie in der Antwort betont wird, werden Organisationen nicht direkt gefördert, sondern im Rahmen von Projekten. Zu der langen Liste von Organisationen, die an den Bundesprogrammen teilgenommen haben, gehören politisch eigentlich unverdächtige Vereine wie der Deutsche Feuerwehrverband, die THW-Jugend, Landessportbünde und kirchliche Träger, aber auch politisch einschlägige Akteure wie die Amadeu-Antonio-Stiftung.

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Mit Bezug auf die von den Fragestellern hervorgehobene Neutralitätspflicht heißt es, die “Zuwendungsempfänger” seien während der Laufzeit von Förderprojekten in ihrer Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt und unterliegen “nicht unmittelbar der Pflicht zur parteipolitischen Neutralität, die in erster Linie eine staatliche Pflicht” sei.

Da der Staat aber aus seiner “Pflicht zur parteipolitischen Neutralität” nicht entlassen sei, wenn er privaten Dritten Fördermittel zur Verfügung stelle, gelte für die “Zuwendungsempfänger”, dass sie bei der Verwendung der Fördermittel die “Grundsätze der staatlichen Pflicht zur parteipolitischen Neutralität mit beachten” müssten. Es stehe ihnen jedoch grundsätzlich frei, “im Interesse der Wahrung und Förderung des Gemeinwesens auf Missstände und Fehlentwicklungen sachlich aufmerksam zu machen”.

Zum Begriff der “gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit” teilte die Bundesregierung mit, dass er geeignet sei, “Phänomene und/oder Ideologien”, die eine “Ungleichwertigkeit der Menschen” beschreiben, zusammenzufassen. Bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Programmen berücksichtige die Bundesregierung stets auch den aktuellen Stand der Wissenschaft.

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