Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Thomas Trutschel Bundesaußenministerin Annalena Baerbock macht sich mit guter Laune auf den Weg zum nächsten Termin. Hin- und Rückflug wird dabei bevorzugt mit der deutschen Flugbereitschaft absolviert.
Im Februar 2022 hatte das Hamburger Magazin Spiegel seine Leser darüber aufgeklärt, dass “Minister eigentlich mit der Bundeswehr-Flugbereitschaft reisen können”. Die frisch gekürte “Vielfliegerministerin Baerbock” versprach jedoch, von dieser Möglichkeit künftig weniger Gebrauch machen zu wollen. Auch das Magazin Stern hatte diesbezüglich getitelt: “Umweltbewusste Reisepolitik – (…) die dezente neue Reise-Strategie der Außenministerin”.
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Der Linken-Abgeordnete Victor Perli wollte nun von der Pressestelle des Auswärtigen Amtes wissen, wie es nach zwölf Monaten mit den guten Absichten der grünen Außenministerin rein statistisch ausschaut. Die Antwort ist hinsichtlich der gesamtgesellschaftlichen Wahrnehmung politischer Glaubwürdigkeit entlarvend und symptomatisch für die aktuelle Politikerkaste.
Auf die Frage Perlis: “Bei wie vielen Dienstreisen hat Außenministerin Baerbock seit Amtsantritt jeweils Flugzeuge der Flugbereitschaft genutzt und bei wie vielen Reisen Linienflüge?” lautete die wörtliche Antwort durch Staatssekretärin Susanne Baumann:
“Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, hat seit Amtsantritt bei 67 Dienstreisen die Flugzeuge der Flugbereitschaft und bei zwei Reisen Linienflüge genutzt.”
Perli bezeichnete den nun gelüfteten Widerspruch von Absicht und Realität gegenüber der Berliner Zeitung zusammenfassend als “billige PR-Aktion”. Der Linken-Politiker wörtlich:
“Nur zwei von 69 Flugreisen per Linienflug – das ist eine lächerliche Quote. Glaubwürdigkeit geht anders. Die Ministerin sollte sich für das gebrochene Versprechen bei den Wählern entschuldigen.”
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Ein Sprecher des Außenministeriums teilte auf Anfrage der Berliner Zeitung mit, dass das AA “grundsätzlich vor jeder Nutzung der Flugbereitschaft zunächst emissionsärmere Reisemöglichkeiten wie die Nutzung von Zugverbindungen oder Linienflügen” prüfe. Gründe für die finale Entscheidung pro Flugbereitschaft fänden sich demnach bei dem “limitierenden Faktor” einer “oft engen Terminabfolge” und der sich daraus ergebenden Situation, dass “aufeinanderfolgende Termine in In- und Ausland nur durch die Nutzung der Flugbereitschaft wahrgenommen werden” könnten. Mit der Bitte um Verständnis fährt der Sprecher des Auswärtigen Amtes fort:
“Viele Termine – beispielsweise von internationalen Gipfeltreffen, Sitzungen der Vereinten Nationen oder deren Gremien sowie den regelmäßig stattfindenden Rat für Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel – können wir nicht beeinflussen.”
Eventuell in strategischer Voraussicht hatte bereits im Februar 2022 ein Sprecher des AA darauf verwiesen, dass die Bundesregierung “bislang schon bei allen Dienstreisen im Nachhinein CO₂-Ausgleichszahlungen” leiste. Diese würden “über die Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt abgewickelt”. Im Januar 2023 informierte das Auswärtige Amt in einer Mitteilung, dass der Bundeshaushalt für das laufende Jahr 7,475 Milliarden Euro für die Behörde vorgesehen hat. Dabei würden “die Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben des Auswärtigen Amts weniger als ein Viertel des Gesamthaushalts des Auswärtigen Amts ausmachen”, inklusive der benötigten “CO₂-Ausgleichszahlungen” für “Vielfliegerministerin Baerbock”.
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