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Am Sonntagmorgen ist ein 15-Jähriger tot an einer Landzunge im Kölner Hafen aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen zwei Männer beantragt. Später stellte sich heraus, dass der 15-Jährige offenbar wegen einer Aussage vor Gericht Opfer der Gewalttat wurde.
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Der in Köln tot aufgefundene 15-Jährige soll von zwei 18 und 20 Jahre alten Männern erstochen worden sein. Gegen die beiden Beschuldigten werde Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes beantragt, teilte am Montag ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft mit. Nach bisherigem Ermittlungsstand hätten die Beschuldigten den 15-Jährigen am frühen Sonntagmorgen mit vorgehaltenen Waffen vor einer Gaststätte in Köln-Mülheim entführt und im Hafengebiet mit mehreren Messerstichen getötet.
Der 15-Jährige habe kürzlich in einer Jugendstrafsache am Amtsgericht Köln einen der Beschuldigten belastet. Medienberichten zufolge soll es dabei um Drogendelikte gegangen sein. Die Aussage vor dem Amtsgericht stelle möglicherweise auch das Tatmotiv dar.
Vor diesem Hintergrund stütze sich der Antrag der Staatsanwaltschaft auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Zeugen hatten beobachtet, wie die beiden Beschuldigten den 15-Jährigen in der Nacht zum Sonntag vor der Gaststätte bedroht hatten und alarmierten daraufhin die Polizei. Der Mord konnte jedoch nicht mehr verhindert werden.
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