Sowohl die Ukraine als auch Israel berufen sich im Rahmen ihres aktuellen militärischen Vorgehens auf Artikel 51 der UN-Charta.
Artikel 51 lautet:
“Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.”
Notwehr und Nothilfe nach Artikel 51 der UN-Charta
Der Artikel gewährt also im Falle eines bewaffneten Angriffs ein Recht zur Selbstverteidigung in Form von Notwehr und Nothilfe. Auf Nothilfe (kollektive Selbstverteidigung) berief sich Russland 2022 nach einer Großoffensive gegen Donezk und Lugansk beim Einmarsch in die Ukraine, die aufgerüstet wurde, um gegen die beiden Volksrepubliken sowie gegen die nach einem Referendum zur Russischen Föderation gehörende Krim militärisch vorzugehen. Der UN-Sicherheitsrat wurde dementsprechend informiert, wie es Artikel 51 der Charta verlangt.