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AfD-Politikerin muss 6.000 Euro zahlen – wegen Suggestivfrage zu “afghanischen Ortskräften”

AfD-Politikerin muss 6.000 Euro zahlen – wegen Suggestivfrage zu "afghanischen Ortskräften"

© Screenshot: YT/Marie-Thérèse KaiserDie Rotenburger AfD-Abgeordnete Marie-Thérèse Kaiser

Marie-Thérèse Kaiser ist seit 2017 AfD-Mitglied, seit 2021 ist sie Abgeordnete der Partei im Kreistag Rotenburg (Wümme). Im August 2021, wenige Wochen vor der Bundestagswahl, hatte Kaiser im Rahmen ihrer Social-Media-Accounts eine sogenannte Info-Kachel veröffentlicht, die wegen des Inhalts zu einer Anzeige wegen Volksverhetzung führte. Das Gericht stellte bei einer ersten Urteilsfindung im Juni des Vorjahres fest, dass Kaiser sich nach der Überzeugung des Rotenburger Amtsgerichts “der Volksverhetzung schuldig gemacht” habe. Im Mai 2024 erfolgt nun die Bestätigung der Strafe von “100 Tagessätzen in Höhe von jeweils 60 Euro”.

Der juristisch beanstandete Textinhalt ihres Postings, einer Suggestivfrage im Jahr 2021, lautete einem Artikel der Kreiszeitung zufolge:

“Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ‘unbürokratische’ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?”

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Der Artikel erläutert, dass Kaiser sich demnach inhaltlich auf ein damaliges Interview des Hamburger Bürgermeisters Peter Tschentscher (SPD) berief, “der sich für die Rettung der von den Taliban bedrohten afghanischen Ortskräfte stark gemacht hatte.” Tschentscher sprach dabei laut Welt-Artikel vom 17. August 2021 von “unbürokratischem Vorgehen”. Nur die AfD in der Hamburger Bürgerschaft sprach sich damals gegen eine diesbezügliche Sonderasylregelung aus. 

Im aktuellen Verfahren lehnte der zuständige Richter die seitens Kaisers Verteidigung geforderte Anwesenheit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser in dem Verfahren ab. Der Berufungsprozess am Landgericht Verden rekapitulierte nun im Rahmen der Urteilsfindung:

“In einem ergänzenden Text begründete Kaiser ihre Sorge vor unkontrollierter Zuwanderung und warnte vor Vergewaltigungen durch ‘kulturfremde Massen’. Zudem verwies sie auf Zeitungsartikel, die belegen sollen, dass Afghanen überproportional häufig im Zusammenhang mit Sexualverbrechen auffällig seien.”

Das Gericht erkannte in seinem ersten Urteil, die Beklagte habe “die zitierten Angaben im Beitragstext aus dem Zusammenhang gerissen und billigend in Kauf genommen, dass die Kachel von einem objektiven Betrachter als volksverhetzend empfunden werde.” Weiter heißt es zu den Vorwürfen gegen die AfD-Politikerin:

“Zudem verletze die rhetorische Frage die Menschenwürde einer abgrenzbaren Gruppe von afghanischen Geflüchteten.”

Die Verteidigung wollte laut Artikel darlegen, dass “die Aussagen von Frau Kaiser sich in eine Diskussion einordnen, die bis heute andauert.” Der Richter bemerkte daraufhin, dass “es für die Bewertung unerheblich sei, ob sich volksverhetzend formulierte Beiträge auf tatsächliche Sachverhalte beziehen oder nicht.” 

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Das Urteil aus dem Juni 2023, eine Geldbuße über insgesamt 6.000 Euro, wurde im Anschluss final erneut bestätigt. Am 6. Mai stellte der X-Besitzer Elon Musk im Rahmen eines X-Postings die Frage, bezugnehmend der Information eines US-X-Kanals zu dem Gerichtsurteil:

“Wollen Sie damit sagen, dass die Geldstrafe für die Wiederholung genauer Regierungsstatistiken verhängt wurde? War irgendetwas in dem, was sie sagte, ungenau?”

Kaiser antwortete Musk persönlich:

“Ich habe offizielle Statistiken verwendet, um das Risiko zu verdeutlichen, dass es unter ihnen Gruppenvergewaltiger geben könnte. Statistisch gesehen ist dies wahrscheinlich, denn in Deutschland sind Afghanen als Täter von Gruppenvergewaltigungen überproportional vertreten. Ich habe nicht alle Afghanen als Gruppenvergewaltiger bezeichnet, wie es das Gericht suggeriert.”

Kaisers Beitrag stelle für das Gericht “einen Angriff auf die Menschenwürde” einer “national abgrenzbaren Gruppe” dar. Der Beitrag wurde als “Aufstachelung zu Hass” eingeordnet. Der kontextualisierende Text unter der Kachel “verstärke aus Sicht der Staatsanwältin sogar die ‘negativ verkürzte Darstellung’ und schüre ein Klima der Angst und Ablehnung”, so die juristische Einschätzung. In der Urteilsbegründung heißt es daher:

“Wer die Menschenwürde angreift, kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen.”

Die verurteilte AfD-Politikerin kündigte nach der Verhandlung an, Revision einlegen zu wollen. Ihr Vertrauen “in ihre Unschuld sei groß, in den Rechtsstaat hingegen ‘erschüttert'”, so der Artikel der Kreiszeitung Kaiser zitierend. 

Zur Europawahl 2019 arbeitete Marie-Thérèse Kaiser für die Bundesgeschäftsstelle der AfD “im Bereich der sozialen Medien”, so die Eigenauskunft auf ihrer Webseite. Die Berliner Zeitung bezeichnet Kaiser als “AfD-Hardlinerin”, um in einem Artikel vom August 2023 darzulegen:

“So schaffte sie es, bei ihrer siebenminütigen Bewerbungsrede – zur EU-Wahlkandidatin – in Magdeburg zahlreiche rechtsextreme Schlagworte einzubringen. ‘Die vollständige Abschaffung von Nationalstaaten, das fanatische Verfolgen von utopischen Klimazielen, Genderideologie, Frühsexualisierung und natürlich der Bevölkerungsaustausch – das alles sind die Symptome eines bösartigen Tumors, der in dieser EU streut’, sagte sie zum Beispiel in ihrer Rede.” 

Kaiser wurde nicht nominiert. Aktuell arbeitet sie für den 1. Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Bernd Baumann. 

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