Im Rahmen einer Pressekonferenz teilte Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Freitag mit, dass die Bürger ab dem 1. Juli für einen sogenannten Corona-Bürgertest drei Euro bezahlen müssen. Diese neue Testverordnung wurde nach einer entsprechenden Einigung innerhalb der Regierung in Berlin beschlossen.
Zur Begründung des Beschlusses nannte Lauterbach die bisherigen Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat während der laufenden Corona-Krise. Diese Kostenübernahme sei für den Bund “in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht zu leisten”, so der Minister. Das neue Konzept sehe bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor – bei voller Übernahme hätten bis zu fünf Milliarden Euro veranschlagt werden müssen.
Das zukünftige Testkonzept würde jedoch weiterhin kostenlose Testungen ermöglichen und “gezielter eingesetzt”. Lauterbach informierte wörtlich:
“Besonders geschützt werden vulnerable Gruppen, Kinder bis fünf Jahre, Schwangere im ersten Trimester (den ersten drei Schwangerschaftsmonaten), Krankenhaus- und Pflegeheimbesuche, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und diejenigen, die sich nicht impfen lassen können.”
Mit der Testverordnung, so der Minister, würde die Bundesregierung zudem “eine Antwort auf die vielen Betrugsfälle, von denen wir leider in letzter Zeit erfahren haben”, geben. Im Oktober des Vorjahres titelte die Zeit in einem Artikel zu den jüngsten Erkenntnissen Lauterbachs:
“Verdacht auf millionenschweren Betrug mit Corona-Tests – In drei Bundesländern sollen Betrüger Corona-Tests vorgetäuscht und so Millionen von Euro erschlichen haben.”