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Verfassungsgericht: Bundestagswahl muss in Berlin teilweise wiederholt werden

Verfassungsgericht: Bundestagswahl muss in Berlin teilweise wiederholt werden

Quelle: Legion-media.ru © SchöningDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Baden-Württemberg

Die Bundestagswahl im Jahr 2021 muss laut einem Urteil durch das Bundesverfassungsgericht in Berlin in Teilen wiederholt werden. Der Entscheidung zufolge gab es am Wahltag, dem 26. September 2021, so gravierende Mängel in der Hauptstadt, dass in manchen Wahlbezirken neu abgestimmt werden muss. Das Gericht in Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin in 455 von 2256 Wahlbezirken wiederholt werden muss.  

2022 beschloss der Bundestag zuvor bereits mit den Stimmen der Ampelkoalition, die Wahl zum Teil zu wiederholen. Wegen der vielen Unregelmäßigkeiten in zahlreichen Wahllokalen gab es mehr als 1.700 Einsprüche gegen die Wahl, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der Beschluss nicht weitreichend genug. Sie klagte gegen den Bundestagsbeschluss, nun erfolgte das Urteil aus Karlsruhe.

Die Wiederholungswahl muss innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Der letztmögliche Tag für eine mögliche Wiederholungswahl wäre daher laut dem Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler der 11. Februar kommenden Jahres. Der Termin muss jedoch noch offiziell im Amtsblatt verkündet werden.

Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich. In der Pressemitteilung aus Karlsruhe heißt es erläuternd:

“Die Wahlprüfungsbeschwerde wendet sich gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022, mit dem dieser die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 in 431 Wahlbezirken des Landes Berlin für ungültig erklärt und insoweit eine Wiederholung der Wahl angeordnet hat. Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet des Landes Berlin wiederholt werden müsse, weil es zu beispiellosen Beeinträchtigungen im Wahlablauf gekommen sei. Das ‘Berliner Wahlchaos’ sei deutlich größer gewesen, als es dokumentiert worden sei.”

Aufgrund der Pannen im September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die an diesem Tag parallel stattfindende Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen “schwerer systemischer Mängel” und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde dann am 12. Februar 2023 komplett wiederholt. Das neue Ergebnis sorgte dafür, dass eine schwarz-rote Koalition das seit 2016 regierende Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste.

Durch den jüngsten Beschluss ist dabei nicht davon auszugehen, dass sich die aktuelle Konstellation im Bundestag durch die Wiederholungswahl in Berlin komplett verschieben wird. Die Partei Die Linke war jedoch bei der Bundestagswahl allein aufgrund der sogenannten Grundmandatsklausel ins Parlament gekommen. Sie erreichte keine fünf Prozent Wählerzustimmung, gewann aber drei Direktmandate, davon mit Gesine Lötzsch und Gregor Gysi zwei in Berlin.

Sollte bei der Wiederholungswahl eines dieser Direktmandate nun wegfallen, verlieren automatisch 36 Abgeordnete, die über Landeslisten der Linken ins Parlament gekommen sind, ihr Mandat. Dies würde auch jene Abgeordneten betreffen, die damals für die Partei Die Linke in den Bundestag gewählt wurden, inzwischen aber die Partei verlassen haben und zum “Bündnis Sahra Wagenknecht” gewechselt waren.

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