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Lebenslange Haft für zweifachen Messermörder von Brokstedt

Lebenslange Haft für zweifachen Messermörder von Brokstedt

Quelle: Legion-media.ru © Christian CharisiusIbrahim A., der verantwortlich ist für den Tod von zwei Opfern und mehrere Verletzte Fahrgäste im Januar 2023, hier bei der Gerichtsverhandlung am 15. Mai 2024

Das zuständige das Landgericht Itzehoe hat den Angeklagten Ibrahim A. wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Bei seinem Amoklauf starben eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund. Vier weitere Fahrgäste wurden durch Messerstiche schwer verletzt. Der Täter wurde von mutigen Fahrgästen überwältigt. Da der mit einem Gerichtsgutachten beauftragte Psychiater bei dem Täter keine Psychose diagnostizierte, wurde der Mann als voll schuldfähig verurteilt. Der nach eigenen Angaben aus dem Gazastreifen nach Deutschland gekommene Mann wurde nun zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

Am 26. Januar 2023, kurz vor der Ankunft im Bahnhof Brokstedt (Kreis Steinburg) gegen 14:55 Uhr, griff laut den Ermittlungsergebnissen Ibrahim A. willkürlich Fahrgäste im Zug mit einer Stichwaffe an, die sich später als einfaches Küchenmesser herausstellte. Dadurch erlitten zwei der Opfer unmittelbar tödliche Verletzungen, “drei weitere schwere und vier Menschen leichte” Verletzungen, wie die Polizei nach der Tat mitteilte. Nur durch das mutige Eingreifen einiger Fahrgäste im Zug hätte noch Schlimmeres verhindert werden können. Ein ZDF-Bericht fasste die Ereignisse zusammen:

Der Vater der getöteten 17-Jährigen äußerte sich in einem Interview für die Bild-Zeitung zu dem Mörder seiner Tochter, insbesondere zu dessen Aufenthaltsstatus in Deutschland:

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Die zuständige Strafkammer sah es nun als erwiesen an, dass der 34-Jährige vorsätzlich handelte, auch unter Berücksichtigung der Frage einer Schuldfähigkeit. Darüber informiert Der Spiegel:

“Bei der Frage der Schuldfähigkeit folgte die Große Strafkammer damit dem Gutachten des Psychiaters Arno Deister. Er hatte psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei dem Angeklagten diagnostiziert, aber keine Psychose. ‘Ich sehe keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit’, hatte er gesagt. Auch liege keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit vor.”

Die Strafkammer stellte bei der Urteilsbegründung die besondere “Schwere der Schuld fest”, was in Bezug auf die mit dem Urteil verhängte lebenslange Haft bedeutet, dass “eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist”. Der Verteidiger von Ibrahim A. forderte in seinem Plädoyer eine “Unterbringung seines Mandanten in der forensischen Psychiatrie”. Er hatte abschließend nur für eine Verurteilung zu zehn Jahren wegen Totschlags und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung plädiert.

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