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“Letzte Generation” – Aktivisten droht Millionenklage durch Lufthansa

"Letzte Generation" – Aktivisten droht Millionenklage durch Lufthansa

© Screenshot: X-Kanal Letzte GenerationMitte Juli verschafften sich Aktivisten der “Letzten Generation” auf den Flughäfen Düsseldorf und Hamburg gesetzwidrigen Zugang auf Betriebsgelände der Lufthansa, die nun Schadenersatz für ausgefallene Flüge einklagen will.

Die Mitte Juli für tausende Urlauber und Berufstätige destruktive Störaktion kann im Nachhinein für die Klima-Apokalyptiker der “Letzten Generation” sehr teuer werden. Eine Sprecherin des Großkonzerns Lufthansa teilte am Montag in Frankfurt am Main entsprechende Absichten des Unternehmens für juristische Schritte mit. Dabei sollen die am 13. Juli angefallenen Kosten in Düsseldorf und Hamburg mit in Rechnung gestellt werden, ebenso wie auch die Folgekosten der Blockade vom 24. November 2022 am Berliner Hauptstadtflughafen BER.

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Die Sprecherin des Konzerns erläuterte, dass man beabsichtigte, “für sämtliche Fluggesellschaften der Gruppe Ansprüche geltend zu machen”, dazu zählen unter anderem auch die Unternehmen Eurowings, SWISS, Austrian Airlines und Brussels Airlines. Die Lufthansa äußerte sich bei der Bekanntgabe nicht zur geschätzten Schadenshöhe. Diese könnte aber “in die Millionen Euro” gehen, lautet die Einschätzung des Luftfahrtexperten Gerald Wissel gegenüber der Rheinischen Post.

Allein bei der Lufthansa-Tochter Eurowings waren an den drei fraglichen Tagen 55 Flüge ausgefallen, wie Der Spiegel berichtete. So soll zudem auch der Flughafen Düsseldorf angekündigt haben, Ansprüche durch entsprechende Klagen durchsetzen zu wollen. Laut Spiegel würden die Fluggesellschaften Condor und TUIfly ebenfalls mögliche juristische Schritte gegen die Aktivistengruppe prüfen, äußerten sich aktuell jedoch noch nicht zu der Frage, “ob sie tatsächlich klagen wollen”.

Wie bei allen Störaktionen der “Letzten Generation” wurden im Anschluss an das wohlkalkulierte Flugchaos vor Ort die verantwortlichen Teilnehmer und Initiatoren festgenommen. Die Polizei hatte danach Ermittlungen gegen die Personen aufgenommen, die nun auch als Beklagte für die Schadenersatzforderungen infrage kommen.

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