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Mangelnde Rechtsstaatlichkeit: UN-Menschenrechtsrat zur Situation in Deutschland

Mangelnde Rechtsstaatlichkeit: UN-Menschenrechtsrat zur Situation in Deutschland

Quelle: www.globallookpress.com © Xu JinquanSitzungssaal des UN-Menschenrechtsrats in Genf

In einem fortlaufenden Prozess unterzieht der UN-Menschenrechtsrat die Mitgliedstaaten einem Review. In der heutigen Sitzung war Deutschland aufgefordert, sein Verhältnis zu den Menschenrechten zu erklären, darzulegen, wie die beim vergangenen Review gemachten Vorschläge implementiert wurden, und sich der internationalen Kritik zu stellen. Davon gab es viel. Zahlreiche Länder kritisierten die BRD deutlich.

Insbesondere der russische Vertreter ging mit der Bundesrepublik hart ins Gericht. Insgesamt sieht er nur geringe Fortschritte Deutschlands bei der Umsetzung der bisherigen Verbesserungsvorschläge des Menschenrechtsgremiums. Russland sei tief besorgt angesichts der zunehmende Russophobie in Deutschland, auch durch staatliche Akteure. Russland kritisierte in diesem Zusammenhang die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das Verbot von mit Russland assoziierten Symbolen. Ebenso kritisierte der russische Vertreter die Beschlagnahmung von privaten Fahrzeugen mit russischen Nummernschildern durch staatliche Stellen. Russland habe im Beobachtungszeitraum eine besorgniserregende Zunahme von Racial und Ethnic Profiling in Deutschland feststellen müssen. Die Russische Föderation sei zudem beunruhigt über die Zunahme von staatlicher Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten in der Bundesrepublik. 

Niger, Baerbock und das Völkerrecht

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Das Thema gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit in Deutschland machten auch die Vertreter anderer Länder immer wieder zum Thema. So kritisierte China die in der BRD grassierende antichinesische Stimmung sowie den Rassismus gegenüber Menschen aus Afrika und gegenüber Muslimen. Auch China kritisierte die ausufernde Polizeigewalt in Deutschland, ebenso wie die Türkei und zahlreiche andere Länder des UN-Gremiums. China forderte von Deutschland zudem, den Kampf gegen die soziale Ungleichheit zu verstärken. Die soziale Entwicklung in der Bundesrepublik gebe Anlass zur Sorge. 

Zahlreiche muslimische Länder ermahnten die BRD zur Achtung des Demonstrationsrechts. Die Unterstützer der Palästinenser dürften in ihren Rechten auf öffentliche Versammlung nicht beschnitten werden. Katar forderte von Deutschland zudem eine Korrektur in der Haltung zu Israel. In ihrer Eingangsrede hatte die deutsche Vertreterin deutlich gemacht, dass die Unterstützung Israels, die sie aus der Verkürzung des Slogans “Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus” auf “Nie wieder” herleitete, nicht verhandelbar sei. Diese Haltung ruft weltweit Stirnrunzeln hervor. 

Deutschlands Haltung zum Völkerrecht – Zwei Antworten aus dem Bundestag

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Der bereits im August veröffentlichte Bericht des Menschenrechtsrats zur Situation in Deutschland weist ebenfalls auf umfassende Defizite hin. Der Bericht sieht beispielsweise in dem bereits 2017 verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Auch die weitreichenden Befugnisse der Behörden hinsichtlich der Überwachung ohne richterliche Kontrolle kritisiert der Bericht. Deutschland müsse sicherstellen, dass die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit bei derartigen Maßnahmen gewahrt bleibe. Das gilt auch hinsichtlich polizeilicher Maßnahmen. Der Bericht prangert das Ausmaß an Polizeigewalt in Deutschland an. In der Verschärfung des Strafrechts bezüglich öffentlicher Äußerungen zu bestimmten Sachverhalten sieht der Menschenrechtsausschuss eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Deutschland wird aufgefordert, diese Regelung zurückzunehmen.

Erneut äußerte der Bericht deutliche Kritik an der Abhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Die Gewaltenteilung sei in Deutschland weder gesetzlich noch praktisch verwirklicht. Deutschland wird erneut zu einer Rechtsreform aufgefordert, mit der die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gewährleistet wird. Dieses schwerwiegende rechtsstaatliche Defizit wird von unterschiedlichen internationalen Organisationen seit Jahrzehnten moniert, ohne dass dies in Deutschland zur Behebung des Mangels führen würde. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland weisungsgebunden und damit von der Politik abhängig.

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