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Maskendeals hui ‒ Steuerbetrug pfui: Maskenhändlerin Tandler sitzt nun doch in Untersuchungshaft

Maskendeals hui ‒ Steuerbetrug pfui: Maskenhändlerin Tandler sitzt nun doch in Untersuchungshaft

Quelle: www.globallookpress.com © Peter KneffelDie CSU-nahe Andrea Tandler bei einer Gerichtsverhandlung zum Thema ungerechtfertigter Provisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften.

Seit dem Jahr 2021 laufen staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die CSU-nahe Andrea Tandler sowie einen ehemaligen Lebensgefährten, der zugleich Mitarbeiter des gemeinsamen Unternehmens “Little Penguin” gewesen ist. Tandler ist die Tochter des früheren CSU-Ministers Gerold Tandler. Ein diesbezüglicher Artikel der Süddeutschen Zeitung (SZ) berichtete, dass die Beschuldigten zusammen zwischen 34 und 51 Millionen Euro Provision für ihre damaligen Vermittlerdienste eines Maskendeals kassiert haben sollen. Im Dezember 2022 erfolgte dann in München ein Untersuchungsausschuss “Maske”, vorerst ohne Konsequenzen für Tandler und ihren Partner.

In einem aktuellen SZ-Artikel heißt es nun, dass die Staatsanwaltschaft München I am Dienstagabend “auf Anfrage indirekt bestätigte”, dass eine Verhaftung der Tandler-Tochter und ihres Partners erfolgt wäre, “ohne allerdings den Namen Andrea Tandler zu nennen”. Die Staatsanwaltschaft erklärte demnach, die “Beschuldigten T. und N.” wären am späten Vormittag festgenommen und am frühen Nachmittag dem Haftrichter vorgeführt worden. In zurückliegenden themenbezogenen Artikeln wurde der Kompagnon von Tandler als Darius N. betitelt.

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Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte die Anfrage der Springerzeitung Welt, dass “beide am Vormittag (des 24. Januar) einem Haftrichter vorgeführt worden seien”. Im Anschluss wären die Beschuldigten dann in Untersuchungshaft gekommen. Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahrens und der daraus resultierenden Maßnahme seien laut Staatsanwaltschaft “steuerrechtliche Vorwürfe”. Die Ermittler wären laut einem Spiegel-Artikel (Bezahlschranke) auf Tandler aufmerksam geworden, “weil sie dem Verdacht des Gewerbesteuerbetrugs nachgegangen seien”. Zu Beginn der Ermittlungen konzentrierte sich die Behörde zuerst auf “Geldwäscheverdacht”, um dann auch wegen mutmaßlicher Steuerdelikte zu ermitteln. Beim Verdacht der Geldwäsche kam die Ermittlungsbehörde demnach “allerdings nicht weiter”.

Die Festnahme sei nun erfolgt aufgrund der “steuerrechtlichen Vorwürfe, die Gegenstand eines bereits seit längerer Zeit geführten Ermittlungsverfahrens sind”. Weitere Auskünfte seien aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich. Die erfolgte Untersuchungshaft soll aufgrund einer “Flucht- oder Verdunkelungsgefahr” verordnet sein worden. 

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