Meinung KBV-Bericht: Kassenärzte rechneten 2021 fast 2,5 Millionen Behandlungen von Impfnebenwirkungen ab
Irreführende Abwehrreaktionen
Die KBV selbst hat die herausgegebenen Daten bis heute veröffentlicht. Danach kam es zu widersprüchlichen Abwehrreaktionen, die alle auf der Internetseite der KVB nachlesbar sind. Während das Zentralinstitut (ZI) für die kassenärztliche Versorgung behauptete, die Daten seien nicht so zusammengestellt worden, wie angefordert, bestätigte die KBV sie.
Klar ist: Die Daten geben einen Anstieg um insgesamt etwa das Vierfache von kassenärztlich erfassten plötzlichen Todesfällen im Jahr 2021 wieder. Dies hatte die AfD in einer Pressekonferenz mit Lausen dargestellt. Dieser Fakt ist nachprüfbar. Das ZI meinte aber, die KBV-Daten stammten nur von Patienten, die 2021 behandelt wurden, weshalb in den Jahren zuvor von diesen niemand verstorben sein könnte. Die etwa 100.000 Todesfälle, die von 2016 bis 2020 darin erfasst sind, seien Fehlcodierungen.
Die KBV indes schob die vermehrten Sterbefälle auf COVID-19. Doch auch das ist nicht belegt. Damit erklärte die Vereinigung die Daten jedoch zugleich für richtig interpretiert. Lausen ringt nun um eine Aufklärung der Widersprüche. Denn irreführend wirken vor allem die Statements.
Kämpfer für Informationsfreiheit mit politischer Mission
In Corona-Fragen scheint der Verein “Frag den Staat” sich insgesamt politisch strikt auf die Seite der Bundesregierung gestellt zu haben. Und da ist es dann zuweilen vorbei mit der Informationsfreiheit. Eine Anfrage der Autorin an das PEI löschte es jüngst umgehend von der Platttform – mit einer fadenscheinigen Begründung.
Doch von vorne: Das für Impfstoffsicherheit zuständige Bundesinstitut muss Meldungen von Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen entgegennehmen, dokumentieren und auswerten. Doch zunehmend verschweigt es diese Informationen der Öffentlichkeit. Bereits seit Beginn des vergangenen Jahres verheimlicht es die Zahlen zu gemeldeten Todesfällen und schweren Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen, seit Mitte 2022 auch die Zahl der insgesamt gemeldeten Todesfälle. Gegenüber der Presse verweigerte es jegliche Auskunft.
Die Autorin versuchte mit einer IFG-Anfrage über “Frag den Staat”, Zugang zu verheimlichten Daten zu erhalten. Übermittelt werden sollten Meldezahlen bis Ende letzten Jahres: Todesfälle insgesamt, unterteilt nach Altersgruppen, Nebenwirkungen nach Schwere bei Kindern und Jugendlichen sowie Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen, ebenfalls unterteilt in Altersgruppen und mit Angabe des Ausgangs der Erkrankung. Nur einen Tag nach dem Einstellen der Anfrage reagierte das Portal und löschte die Anfrage.
Seine Begründung: Es sei nicht nach “spezifischen Dokumenten” gefragt worden. Dies regele angeblich das Gesetz. Doch darin ist lediglich von einem Informationsanspruch auf amtliche Informationen die Rede. Abgesehen davon, dass das PEI Verdachtsfälle kraft seiner gesetzlichen Pflicht dokumentieren muss, um sie überhaupt auswerten zu können. Die Rechtsanwältin Brigitte Röhrig kommentierte dies auf Nachfrage der Autorin wie folgt:
“Das Portal ist im Unrecht: § 1 IFG bezieht sich auf ‘Zugang zu amtlichen Informationen’. Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen anzufordern.”
Man kann also vermuten: Auch die vermeintlichen Kämpfer für Informationsfreiheit betreiben politischen Aktivismus. Das Bild vom Heilsbringer Corona-Impfung soll öffentlich gewahrt werden, Kritik und Analyse sind unerwünscht – eine politische Mission, die ehrliche Kommunikation verhindert und Vertuschung Tür und Tor öffnet.
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