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Mauscheln, mauern, geheim halten: Vom Versuch, Impffolgen unter den Teppich zu kehren

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Quelle: www.globallookpress.com © Christoph Hardt via www.imago-imagesEin Impfling erhält seine Booster-Impfung. Beim Walk-In, Drive-In und Bike-In in der Lanxess Arena sind parallel Impfungen für Erwachsene und Kinder möglich.

Von Susan Bonath

Die für ihre Hersteller hochprofitablen COVID-19-Impfstoffe haben auch gesundheitliche Schäden verursacht, das steht heute fest. Doch das Ausmaß wollen Politik und Institutionen nun offenbar vertuschen. Nicht nur das Paul-Ehrlich-Institut weigert sich hartnäckig, brisante Daten an die Presse herauszugeben. Auch eine Krankenkasse will verhindern, dass Informationen an die Öffentlichkeit dringen – und zwar nicht nur ihre eigenen. Sie startete den Versuch einer Absprache mit dem GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Kassen.

Das belegt ein interner E-Mail-Verkehr, den der Datenanalyst Tom Lausen nun mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ans Tageslicht befördert hat. Demnach versuchte die Betriebskrankenkasse BKK ProVita bereits im September, den GKV-Verband zu einer Absprache mit allen Kassen zu überreden. Sie plädierte für “ein abgestimmtes Vorgehen” in Sachen Geheimhaltung.

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Zu viel “politische Sprengkraft”

Eines macht der Schriftwechsel deutlich: Die BKK ProVita versuchte zu verhindern, dass das tatsächliche Ausmaß kassenärztlich abgerechneter Behandlungsfälle von Impfnebenwirkungen und -schäden in den Jahren 2021 und 2022 öffentlich bekannt wird. Denn dieses Thema, so teilte ihr Vorstandschef Walter Redl dem GKV-Verband in einem Schreiben vom 13. September 2022 mit, habe eine “gesellschaftliche und politische Sprengkraft”. Dies habe die Kasse selbst seit Februar vergangenen Jahres “leidvoll erfahren müssen”.

Damit spielte Redl auf seinen Vorgänger Andreas Schöfbeck an. Dieser hatte es Anfang 2022 gewagt, selbst einen Blick auf die Daten seiner und der anderen Betriebkrankenkassen mit insgesamt fast elf Millionen Versicherten zu werfen und Lausen mit der Analyse zu beauftragen. Herausgekommen war: Mit Bezug auf den Versichertenkreis hatte es bereits in den ersten zweieinhalb Quartalen des Jahres 2021 ein Vielfaches mehr an ärztlich behandelten Nebenwirkungen gegeben, als das PEI an Verdachtsfällen aufgelistet hatte.

Schöfbeck hatte damals, im Februar 2022, einen Brandbrief an das Institut geschrieben. Zuerst hatte ihn die Welt veröffentlicht, mehrere Medien berichteten darüber. Doch statt die Daten selbst zu prüfen, entließ die BKK ProVita den Verfasser; zu einem geplanten Austausch zwischen Schöfbeck und dem PEI kam es nicht mehr.

Redl warf seinem Vorgänger einen “unabgestimmten Alleingang” vor. Damit habe Schöfbeck angeblich das Ziel verfolgt, “in die damalige Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht einzugreifen”. Der zweite Vorwurf: Schöfbeck habe mit Lausen zusammengearbeitet, der der “Querdenker-Szene” nahestehe. Lausen hat dies allerdings mehrfach bestritten.

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Geheimhaltung, weil nächster Booster ansteht

Lausen habe sich nun erneut an die BKK ProVita gewandt und die Daten für die beiden vergangenen Jahre eingefordert. Seine Kasse beabsichtige allerdings, so führt Redl weiter aus, “ihm diese Daten aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung zu stellen”. Der neue BKK-ProVita-Chef gibt sich jedoch besorgt. Denn einige Kassen haben wohl schon Daten herausgegeben. Redl schreibt weiter:

“Zugleich führt Herr Lausen ins Feld, dass (…) verschiedene andere Kassen ihm diese Daten zur Verfügung gestellt hätten. Dies wären die TK, die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK Südwest und weitere nicht benannte Kassen.”

Man müsse also davon ausgehen, dass diese Art Auskunftsersuchen nach dem IFG alle anderen gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls erreicht haben. Redl wollte dem daraus möglicherweise resultierenden Informationszugang nun Einhalt gebieten und fügte an:

“Wenn dem so ist und diese Anfragen so oder ähnlich GKV-weit erfolgen und jedenfalls teilweise auch beantwortet werden, ist es auf Grund der gesellschaftlichen und insbesondere politischen Dimension dieses Themas aus unserer Sicht absolut erforderlich zu erwägen, ob nicht ein abgestimmtes Vorgehen in der GKV erfolgen sollte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die GKV aktuell gegenüber dem BMG bereit erklärt hat, die Versicherten über die zweite Corona-Auffrischungsimpfung zu informieren.”

Der neue BKK-ProVita-Vorstand erklärt auch, worum es ihm konkret geht: Man müsse “mögliche politische Friktionen abwenden”. Mit anderen Worten: Die Bevölkerung soll nicht über Tatsachen informiert werden, um weiteren Widerstand gegen die Corona-Impfungen auszubremsen. Man wolle schließlich den nächsten Booster in die Oberarme bringen.

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“Frag den Staat” als “Faktenchecker”

Grund für Lausens Anfrage war eine öffentliche Verwaltungsratssitzung der BKK ProVita am 19. Oktober 2022. Aus den Dokumenten dazu sei eindeutig hervorgegangen, so der Datenanalyst, “dass sich die BKK ProVita an den GKV-Spitzenverband gewendet hatte, um in diesen Gesprächen ein Vorgehen auf Anfragen zu Impfnebenwirkungen und Datenherausgaben abzustimmen”.

Lausen hatte sowohl die kleine Betriebskrankenkasse als auch den GKV-Spitzenverband dazu befragt. Erstere hatte eine Antwort verweigert, Letztere hat ihm aber den Mail-Verkehr schließlich verspätet am 13. Januar dieses Jahres übermittelt. Der GKV hat sich vermutlich verspätet dazu durchgerungen, weil der Schriftwechsel Lausens Anfragen und damit ihn persönlich betraf.

Lausen hatte dafür das Portal “Frag den Staat” genutzt. Die Macher geben sich als Kämpfer für Informationsfreiheit. Doch ganz frei scheint es auch dort nicht zuzugehen. Eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ebenfalls zu anonymisierten Behandlungsfällen im Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen belegte das Portal mit einem “Faktencheck”. Darin heißt es pauschal:

“Nach der Einschätzung von Fachleuten belegen die hier angefragten Daten keinen Anstieg der Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfkampagne. (…) ‘Frag den Staat’ distanziert sich von irreführenden Aufbereitungen der Daten.”

Die angeblich “irreführende Aufbereitung” ist zwar in der Sache bis heute nicht bewiesen. Aber das Statement zeigt deutlich, auf welcher Seite das Portal steht.

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Irreführende Abwehrreaktionen

Die KBV selbst hat die herausgegebenen Daten bis heute veröffentlicht. Danach kam es zu widersprüchlichen Abwehrreaktionen, die alle auf der Internetseite der KVB nachlesbar sind. Während das Zentralinstitut (ZI) für die kassenärztliche Versorgung behauptete, die Daten seien nicht so zusammengestellt worden, wie angefordert, bestätigte die KBV sie.

Klar ist: Die Daten geben einen Anstieg um insgesamt etwa das Vierfache von kassenärztlich erfassten plötzlichen Todesfällen im Jahr 2021 wieder. Dies hatte die AfD in einer Pressekonferenz mit Lausen dargestellt. Dieser Fakt ist nachprüfbar. Das ZI meinte aber, die KBV-Daten stammten nur von Patienten, die 2021 behandelt wurden, weshalb in den Jahren zuvor von diesen niemand verstorben sein könnte. Die etwa 100.000 Todesfälle, die von 2016 bis 2020 darin erfasst sind, seien Fehlcodierungen.

Die KBV indes schob die vermehrten Sterbefälle auf COVID-19. Doch auch das ist nicht belegt. Damit erklärte die Vereinigung die Daten jedoch zugleich für richtig interpretiert. Lausen ringt nun um eine Aufklärung der Widersprüche. Denn irreführend wirken vor allem die Statements.

Kämpfer für Informationsfreiheit mit politischer Mission

In Corona-Fragen scheint der Verein “Frag den Staat” sich insgesamt politisch strikt auf die Seite der Bundesregierung gestellt zu haben. Und da ist es dann zuweilen vorbei mit der Informationsfreiheit. Eine Anfrage der Autorin an das PEI löschte es jüngst umgehend von der Platttform – mit einer fadenscheinigen Begründung.

Doch von vorne: Das für Impfstoffsicherheit zuständige Bundesinstitut muss Meldungen von Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen entgegennehmen, dokumentieren und auswerten. Doch zunehmend verschweigt es diese Informationen der Öffentlichkeit. Bereits seit Beginn des vergangenen Jahres verheimlicht es die Zahlen zu gemeldeten Todesfällen und schweren Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen, seit Mitte 2022 auch die Zahl der insgesamt gemeldeten Todesfälle. Gegenüber der Presse verweigerte es jegliche Auskunft.

Die Autorin versuchte mit einer IFG-Anfrage über “Frag den Staat”, Zugang zu verheimlichten Daten zu erhalten. Übermittelt werden sollten Meldezahlen bis Ende letzten Jahres: Todesfälle insgesamt, unterteilt nach Altersgruppen, Nebenwirkungen nach Schwere bei Kindern und Jugendlichen sowie Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen, ebenfalls unterteilt in Altersgruppen und mit Angabe des Ausgangs der Erkrankung. Nur einen Tag nach dem Einstellen der Anfrage reagierte das Portal und löschte die Anfrage.

Seine Begründung: Es sei nicht nach “spezifischen Dokumenten” gefragt worden. Dies regele angeblich das Gesetz. Doch darin ist lediglich von einem Informationsanspruch auf amtliche Informationen die Rede. Abgesehen davon, dass das PEI Verdachtsfälle kraft seiner gesetzlichen Pflicht dokumentieren muss, um sie überhaupt auswerten zu können. Die Rechtsanwältin Brigitte Röhrig kommentierte dies auf Nachfrage der Autorin wie folgt:

“Das Portal ist im Unrecht: § 1 IFG bezieht sich auf ‘Zugang zu amtlichen Informationen’. Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen anzufordern.”

Man kann also vermuten: Auch die vermeintlichen Kämpfer für Informationsfreiheit betreiben politischen Aktivismus. Das Bild vom Heilsbringer Corona-Impfung soll öffentlich gewahrt werden, Kritik und Analyse sind unerwünscht – eine politische Mission, die ehrliche Kommunikation verhindert und Vertuschung Tür und Tor öffnet.

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