Das Verbot der Diskriminierung eines Menschen aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Rasse bleibt in Deutschland verboten und wird – anders als von der Ampelkoalition geplant – nicht aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gestrichen. Das meldet zumindest die Rheinische Post aus Düsseldorf unter Berufung auf Kreise der Ampelkoalition. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Deutschen Bundestag hätten sich laut dem Bericht darauf geeinigt, ihre Streichungspläne vorerst aufzugeben.
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist vorgesehen, den Begriff “Rasse” aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dieser lautet bislang:
“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Die Rheinische Post vermutet, das Scheitern des Vorhabens der drei Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sei in erster Linie auf Bedenken des Zentralrats der Juden in Deutschland zurückzuführen. Dieser hatte sich gegen die Streichung ausgesprochen und gewarnt, das Wort erinnere an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, “in erster Linie Juden”.