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Medienbericht: AfD – vom Verdachtsfall zur Einstufung “Gesichert extremistische Bestrebung”

Medienbericht: AfD - vom Verdachtsfall zur Einstufung "Gesichert extremistische Bestrebung"

Quelle: Gettyimages.ru © Metodi PopowHolger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA, außen li.) und Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), zusammen mit ihrer Behörden-Chefin Nancy Faeser (SPD)

Der Brennwinkel beim geheimdienstlichen Fokus auf die Oppositionspartei AfD wird seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) anscheinend erweitert. Der Süddeutschen Zeitung (SZ) liegt ein diesbezügliches Gutachten vor. Die Bundesbehörde, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit der Chefin Nancy Faeser (SPD), stuft die gesamte AfD seit März 2022 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Dadurch konnte die Par­tei ab dem Zeitpunkt auch mit nach­rich­ten­dienst­li­chen Mit­teln aus­ge­späht wer­den. Die Nachwuchsorganisation Junge Alternative der AfD wird seit Februar vom Verfassungsschutz als “gesichert rechtsextrem” bewertet. Der SZ-Artikel behauptet nun, dass die Faeser-Behörde aktuell eine neue Einstufung der gesamten AfD vorsieht.

So würden die Inhalte aus “internen Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes”, die der SZ-Redaktion vorliegen, diesbezügliche Pläne mehr als andeuten. Weiter heißt es zur Einschätzung der Papiere:

“Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt. Doch sitzt ein Team des Bundesamts schon seit Monaten daran, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen.”

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Das Team im BfV würde dabei jedoch noch eine im März anstehende abschließende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster abwarten, wo die beobachtete Partei gegen das Agieren der geheimdienstlichen Behörde Klage eingereicht hat. Das aktuell geltende Gutachten und daraus resultierende Maßnahmen berufen sich auf die Einschätzungen zur AfD aus dem Frühjahr 2021. Der Verfassungsschutz erklärt auf seiner Webseite zu seinen Aufgabenbereichen:

“Der BfV sammelt und bewertet Informationen über politische Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten.”

Der SZ-Artikel legt dar, dass spätestens seit März 2023 in internen BfV-E-Mails von einem “AfD-Folgegutachten 2023” die Rede war, “an dem man arbeite”. Im vergangenen April kursierte dann behördenintern “ein erster Entwurf einer Gliederung”. Diese beschäftigt sich laut SZ-Angaben mit der “Entwicklung der Partei seit März 2022”, aber nun wohl auch mit dem aktualisierten Fokus: “Verhältnis zu Russland”.

In der Faeser-Behörde existiere ein eigenes “Koordinierungsteam”, welches sich rein mit der Bearbeitung der AfD befasse. Der aktuelle Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ist seit dem Jahr 2009 beim BfV tätig. Seit November 2018 ist er Präsident der Behörde. Der SZ-Artikel erinnert daran, dass unter Haldenwang “die entsprechende Abteilung für Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren stark vergrößert” wurde.

Wäre es nach dem BfV-Präsidenten gegangen, wäre demnach das aktuelle Gutachten zur AfD, samt Einschätzung und daraus resultierenden Maßnahmenabsichten, bereits “Ende 2023 veröffentlicht worden”, dies wäre jedoch seitens der Justiz verhindert worden. Dazu heißt es:

“Das Oberverwaltungsgericht Münster, das noch über die Berufungsklage der AfD gegen ihren “Verdachtsfall”-Status entscheiden muss, hat seine Verhandlung in der Sache immer wieder verschoben und nun schließlich auf März festgelegt. Am Dienstag in zwei Wochen soll es losgehen.”

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Die damit zu “erwartenden Erwägungen” im finalen Urteil sollen dann im neuen AfD-Gutachten noch “möglichst berücksichtigt werden”. Zu den Gesamtauswirkungen samt Inhalten heißt es im SZ-Artikel, dass “es offenbar intern wenig Diskussionen gibt”, dass die Absicht, die Partei als “gesichert rechtsextrem” einzuschätzen, keinerlei neue Erkenntnisse benötige. BfV-Mitarbeiter werden wie folgt zitiert:

“Es genüge schon, wenn bei der AfD alles so bleibe, wie es ist. Schon die bloße ‘Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Bestrebung’ komme einer ‘Verdichtung’ der Hinweise auf deren rechtsextreme Gesinnung gleich.”

In der Chronologie der Verfassungsschutzeinschätzungen zur Partei AfD fasst der SZ-Artikel zusammen:

“2019 war es die erstmalige Einstufung der AfD als “Prüffall” auf Rechtsextremismus, 2020 die Hochstufung des stramm rechten Flügels der Partei zur “gesichert extremistischen Bestrebung”, 2021 die Hochstufung der Gesamtpartei zum “Verdachtsfall”, 2023 die Hochstufung der Jungen Alternativen zur “gesichert extremistischen Bestrebung.”

In diesem Jahr finden mehrere Kommunal- und Landtagswahlen in ostdeutschen Bundesländern statt, wo die AfD aufgrund konstanter Umfrageerfolge auf eine stabile Wählerzustimmung spekulieren kann. Inwieweit ein aktualisiertes neues BfV-Gutachten mit der Bewertung und Unterstellung der “gesichert rechtsextremistischen Bestrebung” die Wahlen beeinflussen könnte, sind aktuell rein spekulativer Natur.

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