Quelle: Legion-media.ru © REINHARD KUNGEL (Symbolbild).
Die Mutterkirche der Anglikaner hat angekündigt, im Frühjahr eine Kommission einzusetzen, um zu entscheiden, ob sie Änderungen bezüglich der geschlechtsneutralen Begriffe für Gott vorschlägt oder nicht. Dies teilte die britische Zeitung The Guardian mit. Sollte es tatsächlich zu solchen Änderungen kommen, müssten diese von einer Synode beschlossen werden.
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Michael Ipgrave, Bischof von Lichfield und stellvertretender Vorsitzender der für diese Angelegenheit zuständigen Liturgiekommission, gab an, dass die Kirche “seit mehreren Jahren den Gebrauch der geschlechtsspezifischen Sprache in Bezug auf Gott untersucht”. Zudem sagte er, in diesem Frühjahr solle ein neues diesbezügliches Projekt starten. Details dazu seien nicht bekannt, so die Zeitung.
Der Kommentar des Bischofs sei eine Antwort auf eine Nachfrage der Pfarrerin Joanna Stobart in Somerset (Südwestengland) gewesen, welche Schritte unternommen würden, “um eine inklusivere Sprache” in Gottesdiensten zu entwickeln. Dabei sei unklar, was den Begriff “Vaterunser” im zentralen christlichen Gebet ersetzen würde, hieß es im Beitrag. Inzwischen würden auch kritische Stimmen laut. Der konservative Kleriker Ian Paul habe dem Telegraph gesagt, dass etwa eine Änderung des Vaterunsers eine Abkehr von der Kirchenlehre bedeuten würde, denn:
“Die Tatsache, dass Gott ‘Vater’ genannt wird, kann nicht ohne Bedeutungsänderung durch ‘Mutter’ ersetzt werden, noch kann es ohne Bedeutungsverlust zu ‘Eltern’ geschlechtsneutralisiert werden.”
Paul betonte, Väter und Mütter seien nicht austauschbar, sondern sie würden sich auf unterschiedliche Weise auf ihre Nachkommen beziehen.
Ein Sprecher der Church of England habe angegeben, es sei nichts Neues, die Christen hätten seit der Antike erkannt, dass Gott weder männlich noch weiblich sei. Doch die Vielfalt der Formen, in denen er in den heiligen Schriften erwähnt und beschrieben werde, spiegelte sich nicht immer in der Art und Weise der Anbetung wider. Zudem hieß es, dass es derzeit keine Pläne gebe, festgelegte Liturgien abzuschaffen oder diese grundlegend zu überarbeiten. Solche Änderungen können demnach ohne umfassende Gesetzgebung nicht vorgenommen werden.
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