Meinung Faeser, Glaubensbekenntnisse und Parolen oder: alles gegen die Meinungsfreiheit
Von solch tatsächlich freiheitlich-demokratischem Denken haben wir uns, der Bundeskanzler vorneweg, inzwischen meilenweit entfernt.
In diesem Zusammenhang eine Lese-Empfehlung: In der Spiegel -Kolumne “Was müssen die Muslime Robert Habeck beweisen?” hat Thomas Fischer, vormals Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, die schwülstige Rede des Vizekanzlers (!) zu Israel und Antisemitismus analytisch so gründlich zertrümmert, dass nur noch Schwatzpulver übrigblieb. Leider sind streitbare Denker, die es noch wagen, sich öffentlich und rechtens mit Regierungspolitikern anzulegen und sie gehörig abzubürsten, inzwischen eine Rarität.
Journalisten als Büchsenspanner
Unsere Journaille ist als Urheber und Antreiber entlarvt: Sascha Lobo schäumte im Spiegel gegen den “deutschen Lumpenpazifismus” und Clemens Wergin, Chefkorrespondent Außenpolitik der Springer-Zeitung Welt , tat es ihm gleich. Mit “Lumpenpazifisten” meinten die beiden Herrenreiter offensichtlich die Kriegsgegnerinnen Sahra Wagenknecht und Alice Schwarzer. Ihre Schmähung ist eng verwandt mit der Hasstirade des berüchtigten Nazi-Volksgerichtshofspräsidenten Roland Freisler, der den angeklagten Graf Schwerin von Schwanenfeldt mit “Sie sind ja ein schäbiger Lump!” anschrie.
Es setzt dem dann die Krone auf, dass Der Spiegel und die Welt sich anmaßen, für den Umgang mit “Hasstiraden” im Netz Ratschläge zu erteilen.
Das Konstrukt “Hassrede im Netz” war für die SPD-Spitzenkraft Heiko Maas, seinerzeit Bundesjustizminister, der Anstoß für das inzwischen berüchtigte “Netzwerkdurchsetzungsgesetz”, auch Facebook-Gesetz genannt. Begründet wurde es im Jahr 2017 so:
“Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Durch Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.”
Auffallend ist: Es finden sich keine gesicherten Daten über das Ausmaß der behaupteten “Hass-Kultur” im Netz. Deren Definition ist schwammig, die genannten Zahlen sind spekulativ und lassen darauf schließen, dass “Hasskriminalität” eine weitaus geringere Bedeutung hat, als ihr beigemessen wird.
Eine 0,2-Prozent-Bagatelle
Der Verdacht erhärtet sich, dass mit dem Gesetz Machtansprüche befriedigt werden. Den Berliner-Polit-Darstellern geht es um Kontrolle und den ungehinderten Zugriff auf personenbezogene Daten in den sozialen Medien. In der Begründung der Gesetzesvorlage steht nämlich auch dieser (verräterische) Satz:
“Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten (‘Fake News’) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen. “
Falschnachrichten sind strafbar? Wer bestimmt, was eine strafbare Falschnachricht ist? Bringen der Kanzler und seine Ministerriege nicht tagtäglich Falschnachrichten in Umlauf? Haben nur sie das Recht, nach Belieben Fakten zu leugnen, zu verdrehen, zu erfinden, der Bürger aber nicht? Haben die Mehrheitsparteien die Befugnis, die Farbe der Brillengläser zu bestimmen, durch die wir die Welt zu betrachten haben?
Justizwahnsinn in Deutschland: Twitter-Nutzer erhalten Strafen für Berichte über ukrainische Nazis
Dass die übertrieben betonte Hasskriminalität keine besondere Gefährdung im Vergleich zu anderen Problemen der Gesellschaft (zum Beispiel wachsende Armut) darstellt, zeigen die statistischen Erhebungen in den “Transparenz-Berichten” von Facebook, die regelmäßig im “Bundesanzeiger” veröffentlicht werden. Danach sind unter 10.000 geprüften Inhalten nur zwei als Hassrede zu qualifizieren – ein winziger Anteil von 0,02 Prozent. Es handelt sich dabei jedoch nur um Verstöße gegen Facebook-Regeln, nicht um Straftaten im juristischen Sinne. Das ist schon ein dickes Ding: Die “sozialen” Netzwerke dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs tatsächlich die Rechte ihrer Nutzer selbstständig begrenzen, ungeachtet des Grundgesetz-Artikels 5 über die Meinungsfreiheit.
Im zweiten Halbjahr 2022 verzeichnete Facebook 125.000 Beschwerden von Privatpersonen und Institutionen wegen anstößiger Texte. In nur knapp einem Drittel der Fälle ging es um typische Ehrdelikte wie Beleidigung oder üble Nachrede. Nur in rund 13,8 Prozent der Beschwerden sah Facebook überhaupt Anlass, gegen die angezeigten Inhalte vorzugehen (Transparenzbericht, S. 28). Viel Lärm um nichts!
Zahlen für den Überblick: Im Jahr 2022 wurden insgesamt 5,63 Millionen Straftaten erfasst. 396.000 wurden per “Tatmittel Internet” begangen, das sind gerade mal sieben Prozent. Die Fallzahlen der virtuellen Kriminalität sind im Vergleich zur realen Alltagskriminalität gering.
Erst recht spielt die spezielle Straftat “Beleidigung im Internet” (=Hassrede) in den Statistiken der Polizei beziehungsweise des Innenministeriums eine untergeordnete Rolle. Nur rund 17.600 der 236.000 Fälle im Jahr 2022 wurden per Internet begangen, das sind 7,5 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2021 wurde eine Zunahme von lediglich 404 Fällen festgestellt. Kleinkram.
Vorgeblich “Hassbekämpfung”
Virtuell begangenes Unrecht lässt sich ebenso wenig wie das Unrecht im realen Alltag mit Überwachung und Strafandrohung verhindern. Die Initiatoren des Gesetzes wussten das natürlich. Doch statt es laufend auf Angemessenheit zu prüfen, schärften sie nach: mit dem “Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität”. Es sieht nunmehr auch für sogenannte Hassstraftaten eine Meldepflicht vor sowie schwerere Strafen für Drohungen und Beleidigungen. Die Konzerne der sozialen Netzwerke müssen die inkriminierten Inhalte vorab strafrechtlich bewerten und die Daten der Tatverdächtigen dem Bundeskriminalamt übergeben: Personaldaten, E-Mail-Adressen, IP-Adressen.
Meinung § 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte
Der Schutzanspruch der Opfer von Hassverbrechen war schon vor dieser Verschärfung zufriedenstellend geregelt gewesen. Nunmehr aber bekam der Staat umfassende Zugriffsrechte auf die Nutzerdaten, und zwar aufgrund bloßer Text-Vorprüfung durch Internet-Konzerne. Deren gigantische technische Mittel und ohnehin problematische Datensammlung macht sich der Staat jetzt zunutze für die (polizeiliche) Kontrolle, mit massiven Auswirkungen auf die individuelle Meinungsäußerung. Die parlamentarischen Unterstützer dieses Systems demonstrierten damit fast so viel demokratisches Bewusstsein wie Attila, der Hunnenkönig. Kein Wunder, dass der Datenschutz-Beauftragte Ulrich Kelber “schwerwiegende Grundrechtseingriffe” diagnostizierte.
Das Schlagwort “Hassbekämpfung” diente demnach nur der Tarnung anderer Ziele: der Perfektionierung des Überwachungsstaats, der Durchsetzung von Zensur, der Unterwerfung unter die Deutungshoheit der Regierung und der Unangreifbarkeit der “herrschenden Meinung”. Kurz gesagt: dem staatlichen Meinungsterror. Dafür sprechen auch die regelrechten Hasskampagnen gegen Andersdenkende, deren Ausgrenzung und Beleidigung. Das herabwürdigende Etikett “Verschwörungsideologe” klebt ihnen sogar die Tagesschau auf. Es dient der gesellschaftlichen Ächtung, und Kanzler Scholz schlägt ebenfalls gerne mit dieser verbalen Keule um sich. So erledigt man alle als unangenehm empfundenen Kritiker.
Man macht sie mundtot, indem man ihnen Veranstaltungsräume verweigert, sie beruflich drangsaliert, von den öffentlichen Podien verdrängt und ihre wirtschaftliche Basis torpediert. Kritiker beispielsweise der verbrecherischen israelischen Besatzungspolitik in Palästina werden in Bausch und Bogen als Antisemiten beschimpft und gar – beweislos – der Holocaust-Leugnung und des Geschichtsrevisionismus bezichtigt.
Meinung “Bestrafe einen, erziehe hundert”: Das Bochumer Urteil dient dem Erzwingen von Gehorsam
“Hass im Netz” ist entgegen allen Behauptungen kein außergewöhnliches Problem, Hass ist in allen gesellschaftlichen Räumen alltäglich. Es gibt ihn seit Menschengedenken, der Brudermörder Kain ist ein literarischer Beleg. Jedermann kann sich gegen kriminelle Hass-Ausbrüche wehren; Polizei, Staatsanwälte und Richter geben Beistand und Schutz. Politiker, die den “Kampf gegen Hassrede” ansagen und damit doch nur systematischen Abbau der Meinungsfreiheit meinen, braucht es ganz sicher nicht.
Das gesetzliche Machwerk ist rundum ein Übel:
“Ohne juristische Kontrolle ist die Abgabe der Verantwortung für die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar”,
schrieb der UNO-Experte David Kaye an die Bundesregierung. Ohne Erfolg. Die Berliner Regierung hat sich selbst mit dem Unfehlbarkeitsdogma aller Kritik enthoben.
Zensur-industrieller Komplex
Der Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke bot unseren regierungsamtlichen Bevormundern den Anlass, eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit auf den Weg zu bringen. Mit dem “Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität” und seinen teils unsinnigen Konstruktionen für Straftatbestände passte man sich faktisch den Maßstäben autoritärer Länder an. So soll unter anderem die “Billigung von Straftaten” (§ 140 StGB) bereits ein Delikt sein, wenn der Täter die Tat noch gar nicht in ihren Einzelheiten kennt.
Mutmaßlich weil damit auf längere Sicht das Vertrauen in die sozialen Medien untergraben wird, haben Facebook & Co. gegen diese Zumutungen geklagt. Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts brachte ihnen einen Teilerfolg, doch nur auf Zeit: Vom Februar an soll der von Deutschland initiierte “Hate speech”-Kontrollwahn in ganz Von-der-Leyen-Europa herrschen.
Das Gesetz nennt sich dann “Digital Services Act (DSA)”. Es soll jederzeit die Löschung und Strafverfolgung “illegaler Inhalte” ermöglichen, was immer darunter zu verstehen ist. Staatliche Behörden sollen künftig ohne richterlichen Beschluss umfassende Aufzeichnungen über die Online-Aktivitäten einer Person anfordern können. Logisch, dass diese Beliebigkeit zulasten der Meinungsfreiheit geht. Selbst der Deutsche Journalistenverband, eine dem Beamtenbund ähnliche Standesorganisation im Gewerkschaftsmäntelchen, hält dieses Machwerk für verfassungswidrig.
Auf den Punkt gebracht hatte es der US-Blogger “Simplicius The Thinker” (Simplicius, der Denker):
“Die Ironie besteht darin, dass das Gesetz – das als das ‘ehrgeizigste’ Gesetz dieser Art in der Geschichte bezeichnet wird – von seinen Verfassern als ‘Schutz’ der freien Meinungsäußerung ausgegeben wird, während es sich gegen ‘illegale oder hasserfüllte Inhalte’ richtet. Der erste Teil ist nur eine absichtlich irreführende Floskel; die ‘illegalen’ und ‘hasserfüllten’ Inhalte sind genau jene freie Meinungsäußerung, die mit dem Gesetz eingeschränkt werden soll. … Alle derartigen künstlichen Konstrukte müssen … abgeschafft werden, da (sie) … dazu dienen, Anschuldigungen mit dem Stempel der Autorität zu erheben.”
Aller substanziellen Einwände zum Trotz wurde auch dieses EU-Gesetz durchgedrückt.
“Meinungsfreiheit verteidigen!” – Initiative gegen Verengung der Debattenräume gegründet
Wer kontrolliert die Kontrolleure? Den Deutschen ist es erneut gelungen, mit ihrer Blaupause “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” reaktionäre Strukturen auf Europa zu übertragen. Die intellektuellen Anführer dieses Zensur-industriellen Komplexes mit seinen ökonomischen und militärischen Vormacht-Interessen nutzen ihre effiziente Lobby in Washington, Brüssel und Berlin. Eines ihrer absurden Dogmen: Mehr Selbstzensur führe zu genauerer Berichterstattung.
Das kommt uns doch sehr bekannt vor: Waffen schaffen Frieden! Lüge ist Wahrheit! Unter solchen Parolen sollen wir unseren politischen Vorturnern in den regelbasierten, sozialdemokratisch-grün getünchten Protofaschismus folgen. Man empfiehlt uns die Aufzucht von Feuersalamandern im Keller zum Zwecke der Warmwasserbereitung, stellt ehrenwerte Kritiker und Querdenker vor Gericht, fügt der journalistischen Berufskleidung den Maulkorb hinzu und gibt korrupte Ukronazis als Bereicherung der EU aus. Man führt einen “hybriden” Krieg gegen Russland und fährt dafür die deutsche Wirtschaft vor die Wand.
Wir sind die Guten! Und dabei bleibt’s.
Source