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Milliardär George Soros: Die Parallelmacht im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Milliardär George Soros: Die Parallelmacht im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Quelle: www.globallookpress.com © M. Popow / imago stock&peopleGeorge Soros (Archivbild)

Von Maria Müller

Groteske Horrorkampagnen gegen die jeweiligen Präsidenten bereiten oft den Weg für Angriffe auf Staaten vor. Dabei spielen humanitäre Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) eine besondere Rolle. Als angeblich “neutrale” Beobachter von Verfolgungen und Repression liefern sie die Anschuldigungen und bringen sie vor internationale Gerichte, etwa in Straßburg und Den Haag. Dort bearbeiten und verurteilen dann spezielle Richter diese Fälle, die normalerweise wegen Befangenheit zurücktreten müssten.

Beweis: 1. Wortbruch von Vizekanzler Habeck! Eine unheilige Allianz: George Soros, Habeck, Baerbock!

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Sie sind in ein stetig wachsendes Netzwerk eingebunden, an dessen Spitze ein Finanzspekulant und Milliardär ungarischer Herkunft – George Soros – steht. Mit der “Hilfe” von Millionenspenden seiner Stiftung Open Society Foundation finanziert er diesen “Menschenrechtsapparat” weltweit. Er konstruiert damit eine politische Parallelmacht ohne jegliche demokratische Legitimation in den internationalen Institutionen. Sein Netzwerk wirkt auch im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bis hinein in die Strukturen des Europarates, den er regelmäßig mit Millionenspenden versorgt.

Soros Bekenntnis, “in Brüssel arbeitet die Open Society dafür, dass die Werte der offenen Gesellschaft im Mittelpunkt der Aktivitäten der Europäischen Union stehen” lässt tief blicken und sollte alarmieren. Beeinflussen seine politischen Vorgaben bereits die Politik der Europäischen Union (EU)? Ohne Zweifel spielt die Open Society Foundation auch in der Ukraine eine einflussreiche Rolle, wo sie nach eigenen Angaben seit 30 Jahren präsent ist.

Jedenfalls tolerieren die EU-Behörden seit über 10 Jahren die von Soros im Europäischen Menschenrechtsgerichtshof induzierten Interessenskonflikte, welche die Unabhängigkeit des Gerichts ausmanövrieren. Sie stehen im offenen Widerspruch zu den internationalen Rechtsnormen und zur Europäische Menschenrechtskonvention, die gemäß Artikel 21 der Konvention und Artikel 28 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eindeutig fordert.  

Im Folgenden sollen diese Vorgänge näher betrachtet werden.

Das Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg

Eine im April veröffentlichte Follow-Up-Studie des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (EZRG) mit dem Titel “Die Unparteilichkeit des Europäischen Gerichts für Menschenrechte – Bedenken und Empfehlungen” untersuchte die Vorgänge am Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Darin wird deutlich, dass eine systematische, hochfinanzierte Verflechtung mit der Menschenrechtslobby des Milliardärs George Soros in den letzten drei Jahren weiter zugenommen hat. Bereits 2020 hatten die Autoren mit einer ersten Untersuchung den Europarat und das Europaparlament auf diese Entwicklung hingewiesen. In dem aktuellen Text heißt es wörtlich:

Unser neuer Bericht stellt jedoch fest, dass Fälle von Interessenkonflikten zwischen Richtern und NGOs bestehen bleiben und sogar zugenommen haben. Allein in den letzten drei Jahren, von 2020 bis Ende 2022, stellte das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit 54 Situationen von Interessenskonflikten fest, 18 davon spielten sogar bei Urteilen der Großen Kammer eine Rolle. Das sind die wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gerichts für Menschenrechte.”

Und weiter:

“Diese Konflikte betreffen 12 der 46 EGMR-Richter. Sie haben 54 Mal an Gerichtsverfahren  teilgenommen, die von der Stiftung (Open Society) oder einer NGO vorgelegt oder unterstützt wurden, die sie (selbst) gegründet, geleitet oder mit der sie zuvor zusammengearbeitet hatten. Dabei handelt es sich um Amnesty International, Human Rights Watch, die Open Society Foundation, Interights, ein Helsinki-Komitee oder eine Helsinki-Stiftung, A.I.R.E. Zentrum und die Internationale Juristenkommission.” 

Zwölf dieser Richter sind eng mit der Open Society von George Soros verbunden, sechs von ihnen sind sogar ehemalige nationale und internationale Führungspersönlichkeiten des Netzwerkes. Die Open Society finanziert auch die anderen sechs in diesem Bericht genannten Organisationen. Die Autoren erklären,

“… dass es sich dabei um eindeutige Interessenkonflikte handelt. Auf diese Weise werden die Grundregeln der Justizethik ausgehebelt und die Unparteilichkeit des Gerichts in Frage gestellt. Diese Richter hätten an solchen Verfahren nicht teilnehmen dürfen, sie hätten sich zurückziehen müssen.”

Es habe auch wiederholt Fälle gegeben, in denen das Gericht die Befangenheitsanträge von Regierungen gegen solche Richter ablehnte, die früher Mitarbeiter oder Gründer von denjenigen NGOs waren, die nun die Menschenrechtsklage einreichten.

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Unter diesen Nicht-Regierungs-Organisationen spielt die Open Society Foundation des George Soros eine besondere Rolle. Sie finanziert die oben genannten NGOs zum Teil mit Millionensummen. Die bekannte Gruppe “Human Rights Watch” hat beispielsweise seit 2010 100 Millionen US-Dollar von der Open Society Foundation mit der Anforderung bekommen, weltweit Büros einzurichten. Einige der NGOs erhalten einen so großen Teil ihres Budgets von Soros, dass sie praktisch hundertprozentige Tochtergesellschaften seiner Stiftung sind. Die Gesamtausgaben der Open Society Foundation in Europa mit 90 Millionen US-Dollar pro Jahr übersteigen das Jahresbudget des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (70 Millionen US-Dollar).

Der erste Bericht über die Interessenskonflikte (2020)

Bereits im ersten Bericht von 2020 steht, dass mindestens 22 der letzten 100 Richter des EGMR ehemalige Mitarbeiter von sieben NGOs waren und bei zahlreichen Gelegenheiten Fälle beurteilt haben, die von ihren eigenen NGOs unterstützt wurden. Von den 185 zwischen 2009 und 2019 entschiedenen Fällen, an denen mindestens jeweils eine dieser NGOs beteiligt war, identifizierte der Bericht 88 Fälle von Interessenkonflikten, also 48 Prozent dieser Fälle in zehnJahren.

Das Heißt im Klartext, Richter sitzen auf der Richterbank und entscheiden über Fälle, die von NGOs, für die sie zuvor gearbeitet hatten, vor Gericht gebracht wurden. Sie geben weder einen Interessenkonflikt zu erkennen, noch ziehen sie sich aus dem Verfahren wegen Befangenheit zurück. Die Autoren der ersten Studie kamen bereits damals zu der Schlussfolgerung:

“Die massive Präsenz von Richtern aus demselben Netzwerk von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) zeigt die Kontrolle großer Stiftungen und privater NGOs über das europäische System zum Schutz der Menschenrechte und stellt deren Unparteilichkeit in Frage.”

Die vorherigen Aktivitäten der Richter in den Programmen der Open Society Foundation

In den Berichten werden als Beispiel folgende Tätigkeiten der Richter in von Soros finanzierten Einrichtungen aufgezählt: die Mitgliedschaft im Vorstand oder Exekutivrat von Menschenrechts-NGOs, oder deren Gründung; Lehraufträge an ihren Bildungseinrichtungen; Training von NGO-Mitgliedern für Auftritte vor dem Menschenrechtsgerichtshof; Erstellen von Sachverständigen-Gutachten; Bearbeiten einer PR-Agenda; Teilnahme am Programm “Individuum gegen den Staat” und einiges mehr. (Laut den Autoren stammen diese Informationen aus dem Auswahlprozess von Richtern, die der Website des Europarats PACE entnommen wurden).

Keine Berufserfahrung für gewählte Richter notwendige Voraussetzung

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Auch strukturelle Mängel des Gerichts beeinträchtigen seine Unabhängigkeit. Eine richterliche Berufserfahrung oder eine Tätigkeit als Rechtsanwalt sind keine zwingende Vorbedingung für die Wahl zum Richter. Manche gewählten Richter besitzen noch nicht einmal einen Abschluss in einem Jurastudium. Auf diese Weise erhalten überwiegend politisch motivierte Aktivisten mit ideologischer Nähe zu ihren Regierungen – oder zu George Soros – richterliche Machtbefugnisse, für die sie nicht einmal ausgebildet sind. Tatsächlich waren 51 der 100 Richter des Gerichtshofs keine Berufsrichter. Auch von den 22 Richtern, die Verbindungen zu diesen NGOs haben, sind 14 keine Berufsrichter. (siehe Erster Bericht)

Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht auch kein Ablehnungsverfahren von Richtern des Gerichtshofs vor. Sie müssten Interessenskonflikte eigenständig melden, doch das geschieht fast nie. Auch Besitzstandserklärungen zu Beginn ihres Amtsantritts sind nicht erforderlich. So gibt es auch keinerlei Kontrolle über mögliche Korruptionsfälle. Insgesamt unterliegt der Gerichtshof in Straßburg keiner Supervision durch eine neutrale Justizbehörde.

Seit 2012 haben Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) das Recht, selbst Kandidaten für das Richteramt vorzuschlagen und stehen damit auf der gleichen Stufe wie Regierungen – ohne Zweifel ein großer Erfolg und Ausdruck der Macht von George Soros. Angeblich würden sie die Zivilgesellschaft vertreten. Auch diese Regelung erhöhte die Zahl der Richter mit Interessenskonflikten.

Die traditionellen Rechtsnormen für die Wahrung der Unabhängigkeit von Gerichten

Die Normen des 1946 gegründeten Internationalen Gerichtshofs sind klar, wie folgendes Zitat belegt:

“… Die Artikel 16 und 17 der Satzung sehen vor, dass Richter nicht an der Abwicklung eines Falls teilnehmen können, in welchem sie zuvor als Bevollmächtigte, Berater oder Anwälte, als Mitglieder eines nationalen oder internationalen Gerichts, einer Ermittlungskommission oder in einer anderen Eigenschaft für eine der Parteien tätig waren.”

Die Reaktion des Europaparlaments auf die Untersuchungsberichte

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Bereits am 8. April 2021 bestätigten die EU-Diplomaten in einem offiziellen Dokument, dass die Untersuchungsergebnisse zutreffen, unter dem Titel: Das systemische Problem der Interessenkonflikte zwischen NGOs und Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese Schrift endet mit der Zusage, man wolle am Ende des Jahres 2024 die Mechanismen der Auswahl und Wahl der Richter für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bewerten.

Fazit: Die EU-Volksvertreter nehmen sich auch dann noch vier Jahre lang Zeit, um einen irregulären Zustand der europäischen Justiz (eventuell) korrigieren zu wollen. Währenddessen können politisch motivierte Urteile weiterhin stattfinden, obwohl der Gerichtshof nicht den Standards von Unabhängigkeit anderer internationaler und nationaler Gerichte entspricht, die er in manchen Urteilen selbst einfordert.

Zum Schluss sollte klargestellt werden, dass es nicht die Absicht der Autorin ist, ein verallgemeinerndes, negatives Urteil über die ethischen Prinzipien von NGOs zu fällen. Das wäre falsch. Hier wird über eine bestimmte Auswahl von Organisationen gesprochen, die im Rahmen eines großen Netzwerkes die beschriebenen Aufgaben erfüllen. Manche bekannten Menschenrechts-NGOs handeln unter Druck oder nach Bezahlung als ideologisch motivierte Akteure. Sie versuchen jedoch, in anderen Themen ihr neutrales Profil zu bewahren.

Andere wurden oder werden explizit für diese Aufgaben gegründet. Ihre oft selektive Parteinahme mit doppelten Standards sprechen für sich. So haben sie trotz ihrer Anwesenheit in der Ukraine noch kein einziges Wort über die Tausenden ziviler Todesopfer im Donbass verloren, die seit 2014 Opfer des täglichen ukrainischen Beschusses wurden. Besonders in Osteuropa üben sie wachsenden Einfluss auf die Pressemedien aus, um das Narrativ gegen Russland zu steuern.

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