Die Welt berichtete am Wochenende von der 67-seitigen Klageschrift des Unternehmers, der unter EU-Sanktionen steht. Wie die Zeitung erfuhr, geht Usmanow gegen die Entscheidung der Münchner Justiz vor, auf deren Grundlage im Bremer Hafen die Luxusyacht Dilbar durchsucht worden war. “Usmanow sieht durch die Razzien unter anderem seine Menschenwürde und die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt”, heißt es in dem Bericht. Mit der Wohnung ist in diesem Kontext seine Yacht gemeint.
Einen Paragrafen des Gesetzes, wonach Usmanow sein Vermögen bei den Behörden selbst melden müsste, nachdem er auf der Sanktionsliste gelandet war, bezeichnete er als verfassungswidrig. Seine Anwälte bestehen darauf, dass diese Regelung im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz steht, wonach Einzelpersonen nicht gegen sich selbst aussagen müssen.