Der gesetzliche Mindestlohn soll auf Vorschlag der Mindestlohnkommission zunächst um 41 Cent angehoben werden. Zum 1. Januar 2024 soll der Mindestlohn von 12,00 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. Dies hatte die zuständige Mindestlohnkommission empfohlen.
Allerdings wurde der Vorschlag diesmal nicht einvernehmlich getroffen. In der Mindestlohnkommission scheint es gewaltig zu knirschen: Die Arbeitnehmervertreter in dem Gremium tragen den Entschluss nicht mit, nach eigenen Angaben wurden sie in der Kommission überstimmt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, erklärte am Montag in Berlin:
“Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.”
Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust.
“Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.”
Die Vorsitzende der Mindestlohnkommission Christiane Schönefeld erklärte bei einer Pressekonferenz in Berlin, dass die Postionen sehr weit auseinandergelegen hätten. Die Verhandlungen hätten bis in die frühen Morgenstunden gedauert. Die Kommission hält die Entscheidung dennoch für “ausgewogen”:
“Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen.”
Kritik an der Entscheidung kam unterdessen von Gewerkschaften und Ökonomen: Der DGB bezeichnete es als “vollkommen aberwitzig”, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn von zwölf Euro angesetzt haben. Mit dem neuen Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. Die Ampelkoalition hatte den Mindestlohn zuletzt außer der Reihe per Gesetz und ohne Konsultation der Mindestlohnkommission auf zwölf Euro angehoben.
“Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die zwölf Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten.”