Wegen Gewalt- und Mordaufrufen gegen Russen: Strafverfahren gegen Facebook und Instagram eingeleitet
Haintz geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich gar nicht ermitteln, sondern sich eine Begründung einfallen lassen werde, warum dies nicht strafbar sei. Für den Fall eines Mordaufrufs, der Joe Biden betreffe, würde die Staatsanwaltschaft jedoch wesentlich härter ermitteln. Man müsse juristisch zwar beides gleichbehandeln, genau dies passiere in Deutschland im Moment jedoch nicht.
“In dem Moment, in dem man auf Regierungslinie ist, kann man machen, was man will. In dem Moment, in dem man diese verlässt, wird man verfolgt.”
Auch die Berichterstattung über den Ukraine-Krieg sei ganz klar tendenziös. Haintz erklärte weiter, ihm sei klar, dass eine objektive Berichterstattung zwischen Kriegsparteien nicht möglich sei. Aber da Deutschland behaupte, dass es keine Kriegspartei sei, sollte man sich einfach medial und politisch neutral verhalten. Jörges’ Äußerungen seien dem allerdings alles andere als förderlich, so Haintz:
“Es stört natürlich den öffentlichen Frieden hier in Deutschland. Es wird ganz klar versucht, Kriegspropaganda zu betreiben. Was anderes ist es nicht, wenn man fordert, einen Staatspräsidenten umzubringen, und das wird natürlich dazu führen, dass dieser Konflikt natürlich noch härter weitergeführt wird, dass er medial härter geführt wird. Und es ist nicht Aufgabe eines Journalisten, seine privaten Wünsche in die Medien zu bringen, wen er jetzt gerne tot sehen würde.”
“Für mich gefährden solche Äußerungen einfach den öffentlichen Frieden in Deutschland, daher ist es meines Erachtens etwas, wo man über eine Strafbarkeit nachdenken muss.”