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Am Mittwoch tagte in Berlin der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages im Paul-Löbe-Haus, ausgehend von zwei Anträgen der Fraktionen der CDU/CSU und der AFD. Der Pro-Impfpflicht-Unionsantrag trägt den Titel: “Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten” (BT-Drucksache 20/687), der der AFD-Fraktion gegen eine dementsprechende Entscheidung: “Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen” (BT-Drucksache 20/699).
Anwesende Bundestagsabgeordnete hatten die Chance, per Zoom zugeschaltete Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zu befragen. Dazu gehörten unter anderem der jeweilige Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), des Deutschen Städtetags, des Deutschen Caritasverbands sowie der Allgemeinmediziner Dr. Gunter Frank und der Impfstoffforscher Erik Sander von der Charité.
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Ungeimpftes Personal in medizinischen Pflegeberufen, wie auch zuarbeitende Angestellte jeweiliger Einrichtungen, sehen sich weiterhin mit der Situation konfrontiert, nach der gescheiterten allgemeinen Corona-Impfpflicht über den möglichen politischen Beschluss der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach dem 28. April, sich gegebenenfalls doch noch impfen lassen zu müssen. Der Sachverständige der DKG erklärte den Anwesenden, dass die durchschnittliche Impfquote in Kliniken aktuell bei 95 Prozent liege.
Laut Medienangaben hat es gegen die seit Mitte März 2022 verordnete einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitssektor bis dato 47.263 gemeldete Verstöße gegeben. Als Grundlage der Erhebung dienten die Meldungen an die zuständigen Gesundheitsämter der 20 größten deutschen Städte. “Bußgelder oder sogenannte Betretungsverbote hat es den Angaben zufolge bislang nicht gegeben. Diese sollen voraussichtlich ab Mitte Mai greifen”, so Angaben der Ärzte-Zeitung.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe erklärte zu diesem Thema am Mittwoch, dass daher aufgrund der Erkenntnisse der zurückliegenden vier Wochen “kein großer Ausstieg aus dem Beruf und damit auch keine Unterversorgung befürchtet wird”. Nötig seien in der jetzigen Situation, “gesetzliche Klarstellungen zu arbeits- und haftungsrechtlichen Fragen – etwa, ob Pflegeheimen Regressforderungen entstehen könnten, wenn sie nicht-immunisierte Beschäftigte mit Tests und Maske einsetzten”, so Darlegungen seitens des bpa. Die Caritas, die auch Pflegeheime betreibt, wies auf Uneinheitlichkeit bei der Umsetzung durch die Gesundheitsämter in den Ländern hin. Der Standpunkt der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) lautete laut der Zusammenfassung auf der Bundestagsseite:
“Mit der gescheiterten Gesetzesinitiative für eine wenigstens altersbezogene Impfpflicht sei diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Den Beschäftigten in den Krankenhäusern sei nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet würden, während die von ihnen betreuten Patienten von den Regelungen nicht erfasst seien. Daher sollte die sektorale Impfpflicht sofort ausgesetzt werden.”
Der Vertreter des bpa legte laut dem Protokoll dar:
“Es sei kaum zu erklären, warum Mitarbeiter der Einrichtungen zu einer Impfung verpflichtet würden, wenn Angehörige und Besucher weiter ungeimpft bleiben könnten. Es stellt sich die Frage, ob nicht mildere Mittel wie Testpflichten und die Aufrechterhaltung bisheriger Schutzvorkehrungen ausreichend seien.”
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Der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen befragte den “Einzelsachverständigen”, Charité-Professor Sander, zum Thema des Schutzes “vulnerabler Gruppen mit einem hohen Risiko” mit dem “erklärten Ziel” einer verpflichtenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Frage seitens Dahmens beinhaltete die Feststellung, dass “unter Berücksichtigung des eingeschränkten Schutzes vor Hospitalisierung nach der dritten Impfung bei Vulnerablen” nur noch bedingter Eigenschutz in dieser Gruppe vorhanden sei. Der Abgeordnete wollte daher wissen, ob “Menschen durch Geimpfte besser geschützt sind, in entsprechenden Einrichtungen, als durch Ungeimpfte”. Sander legte in seiner Antwort dar, dass er persönlich, trotz des aktuellen Wissens einer möglichen Virus-Übertragung durch Geimpfte, “einem etwas reduzierten Risiko”, ausgehend einer “vollständigen Impfung”, darunter zähle er Menschen mit “drei Impfungen – Grundimmunisierung und Booster”, weiterhin, vor der “Erfahrung des letzten Winterwelle, eine komplette Impfung des Personals für sinnvoll” betrachte.
Seitens der AFD-Abgeordneten wurde der Allgemeinmediziner Dr. Gunter Frank um eine Einschätzung gebeten. Frank legte dar:
“Seit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kommen immer mehr Patienten aus dem Gesundheitsbereich in meine Praxis. Darunter sind erfahrene Krankenschwestern, Altenpfleger, Rettungssanitäter, die eine deutliche Zunahme bestimmter Krankheitsbilder kurz nach einer Impfung mit den neuartigen Covid-Impfstoffen erleben. Sie berichten von Patienten mit Herzproblemen, Herzinfarkten, Embolien, Schlaganfällen und einiges mehr. Sie sehen auch, dass Kollegen davon betroffen sind. Genauso, wie sie beobachten, dass geimpfte Kollegen nicht vor einer Covid-Infektion und Arbeitsausfall geschützt sind.”
Aufgrund der jüngsten Erkenntnisse würde für ihn die Tatsache existieren, dass “Patienten von Geimpften genauso wie von Ungeimpften angesteckt werden könnten.” Zum Thema einer politisch festgelegten einrichtungsbezogenen Impfpflicht bemerkte Frank:
“Das, was Pflegekräfte (…) wirklich belastet, ist, dass sie zu einer Impfung genötigt werden, die ganz offenbar keinen relevanten Nutzen hat und deren schädliche Nebenwirkungen immer deutlicher werden. Deswegen muss jede Form von Impfpflicht gestoppt werden.”
Da sich Frank noch zu zwei weiteren Fragen ähnlich kritisch äußerte (der Link zu der gesamten Antwort des Allgemeinarztes), sah sich die SPD-Abgeordnete Heike Bährens genötigt, zu intervenieren:
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Professor Sander betonte in seiner Anschluss-Stellungnahme, dass es sich aktuell “um sehr sichere Impfstoffe” handele. Es gebe jedoch ein “hartnäckiges Narrativ”, auch in den sozialen Medien, dass “die Impfungen zu Übersterblichkeit führten” oder dass es “eine massive Untererfassung von Komplikationen gäbe”. Sander wörtlich: “Das Gegenteil ist der Fall.” Kritische Nutzer in den sozialen Medien verwiesen auf die kontroverse Rolle des Charité-Professors in den zurückliegenden Monaten und kombinierten dies in Verbindung mit dem Aufritt im Ausschuss:
Der Sachverständige des Deutschen Städtetags erläuterte bei seinen Darlegungen, es sei davon auszugehen, dass Betretungs- und Tätigkeitsverbote voraussichtlich erst im August oder September verhängt werden dürften. Die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Impfpflicht laufe dann aber bereits am 31. Dezember aus. Der Gesetzgeber sollte sich daher “frühzeitig Gedanken darüber machen, ob dann tatsächlich noch Verbote ausgesprochen werden sollten”.
Die Vertreterin des Deutschen Caritasverbands erklärte, “eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die noch nicht einmal die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen, sondern nur das Personal umfasse, sei ungenügend zum Schutz vulnerabler Gruppen”.
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