Auf seinem Telegram-Kanal teilte das russische Untersuchungskomitee mit, dass es ein Verfahren gegen den IStGH-Ankläger Karim Ahmad Khan sowie die Richter Tomoko Akane, Rosario Salvatore Aitala und Sergio Gerardo Ugalde Godinez eröffnet habe. Khan hatte am 22. Februar bei der IStGH-Vorverfahrenskammer beantragt, Haftbefehle gegen Wladimir Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa, zu erwirken. Er beschuldigte sie, für die “illegale Verschleppung von Kindern aus der Ukraine” verantwortlich zu sein. Seinem Antrag wurde von den oben genannten Richtern stattgegeben.
Das russische Untersuchungskomitee bezeichnete die Strafverfolgung durch den IStGH in Den Haag als “offensichtlich rechtswidrig, da es keine Gründe für eine strafrechtliche Verantwortung” gebe. Es verwies auch auf das UN-Übereinkommen zum Schutz von Diplomaten aus dem Jahr 1973, das Staatsoberhäuptern absolute Immunität vor der Gerichtsbarkeit ausländischer Staaten gewährt.