Der eher unbekannte Nischentrend des Nachnamen-Meshings bei frischvermählten Paaren in Großbritannien und den USA, erfährt im Rahmen der von Justizminister Buschmann (FDP) jüngst angekündigten “Reform des Namensrechts” zarte Blüten der Aufmerksamkeit, dabei wenig überraschend ausgehend von einer Initiative der Partei Bündnis 90/Die Grünen.
Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche zukünftig nach den Vorstellungen des Bundesjustizministers “mehr Entscheidungsspielraum” erhalten. So sei es laut Buschmann “höchste Zeit, Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen”. Bei einem vorliegenden Wunsch, der Frage möglicher Doppelnamen, sei dabei geltendes Recht “viel zu restriktiv” und sollte durch eine Gesetzesänderung ermöglichen, dass Ehepaare “einen gemeinsamen Doppelnamen” tragen dürfen. Bisher ist das lediglich für eine Seite erlaubt.